Mit ihrem Angebot zum Abschluss von Nachrangdarlehen will die AL Deutsche Beteiligung GmbH (Wiesbaden) interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, der Emittentin ab einem Mindestbetrag von € 3.000,- darlehensweise Gelder zur Verfügung zu stellen, die in zwei sogen. “Zielinvestments” investiert werden sollen.
Bei diesen “Zielinvestments” handelt es sich zum einen um Inhaberschuldverschreibungen der AL Augsburger Leasing AG, deren Geschäftsgegenstand u.a. auf die Nutzung und Überlassung von mobilen Blockheizkraftwerken gerichtet ist.
Zum anderen sollen die mit den Nachrangdarlehen eingeworbenen Gelder in die INKA AL Green Energy GmbH & Co. Fonds KG investiert werden, mit er die AL Augsburger Leasing AG einen typisch stillen Gesellschaftsvertrag mit einer Laufzeit bis zum Jahre 2032 abgeschlossen hat.
Die Verteilung der Gelder auf die jeweiligen “Zielinvestments” soll über die Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Herresthal & Kollegen GmbH als Treuhänderin erfolgen.
Besonderheiten und Risiken von Nachrangdarlehen der AL Deutsche Beteiligung GmbH
Für ihre Investition in Nachrangdarlehen der Anbieterin wird den Anlegern je nach Laufzeit eine Verzinsung ihres Kapitals in Höhe von 4% p.a. bis zu 7% p.a. in Aussicht gestellt.
Diese Laufzeiten können zwischen drei, sechs und neun Jahren gewählt werden. Während der jeweiligen Laufzeit dieser Nachrangdarlehen soll eine ordentliche Kündigung der Darlehen durch den Anleger nicht möglich sein.
Das Emissionsvolumen der Nachrangdarlehen soll sich auf insgesamt € 5 Mio. belaufen, wobei der Höchstbetrag pro Anleger bei € 250.000,- liegt.
Im übrigen sind die Nachrangdarlehen unbesichert, so dass die Ansprüche der Anleger auf Rückzahlung des Darlehens oder Zahlung der vereinbarten Zinsen soweit und solange ausgeschlossen sind, wie die Durchsetzung dieser Ansprüche zur Herbeiführung eines Insolvenzeröffnungsgrundes bei der Emittentin führen würde.
Für Anleger, die der AL Deutsche Beteiligung GmbH ein solches Nachrangdarlehen gewährt haben, besteht u.a. ein sogen. Finanzierungsrisiko. Da die Finanzierung der von der Emittentin eingegangenen Beteiligungen ausschließlich über die eingeworbenen Anlegergelder erfolgt, hat sie eine laufende Belastung aus Verbindlichkeiten. Sollten ihre laufenden Einnahmen jedoch nicht ausreichen, um diese laufenden Verpflichtungen fristgerecht bedienen zu können, kann dies zu ihrer Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führen.
Ein weiteres Risiko besteht wie bereits beschrieben darin, dass die Darlehen mit einem sogen. qualifizierten Nachrang versehen sind. Dies bedeutet, dass im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Emittentin etwaige Rückzahlungen des Darlehens oder die Zahlung von Zinsen erst dann erfolgen, wenn alle anderen – nicht nachrangigen – Gläubiger wegen ihrer Ansprüche vorrangig von vollständig befriedigt worden sind.
Solche Nachrangdarlehen unterliegen auch keinerlei Einlagesicherung, so dass stets das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlustes der Einlagen und der Zinsen besteht.
Alles in allem besteht liegt somit das maximale Risiko für Anleger, bzw. Nachrangdarlehensgeber der AL Deutsche Beteiligung GmbH in einem möglichen Totalverlust ihrer Investition einschließlich der versprochenen Zinsen.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Nachrangdarlehen der AL Deutsche Beteiligung GmbH
Falls sich Anleger bei Zeichnung von Nachrangdarlehen der Emittentin der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Darlehen vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.