Der Amatra GmbH (Hohenschäftlarn/Ebenhausen), bzw. deren Organ Dr. Reinhardt Vogt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß $ 37 Abs. 1 KWG mit Bescheid vom 16.09.2016 aufgegeben, die von dem Unternehmen unerlaubt erbrachte Anlageverwaltung abzuwickeln.
Die Gesellschaft hat auf der Grundlage stiller Gesellschaftsverträge Gelder von Personen angenommen, um sie in Wertpapiere am Kapitalmarkt zu investieren. Soweit es sich hierbei um Gelder von natürlichen Personen gehandelt hat, ist nach Auffassung der BaFin die Anlageverwaltung ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis erfolgt.
Daher ist Herr Dr. Reinhardt Vogt laut Darstellung der BaFin verpflichtet, die Finanzinstrumente, die das Unternehmen mit dem Anlagekapital von natürlichen Personen angeschafft hat, auf Depots der jeweiligen Anleger zu übertragen. Alternativ dazu müssten die Verkaufserlöse, die die Amatra GmbH durch Veräußerung der Finanzinstrumente erhalten hat, an die jeweiligen Anleger überwiesen werden.
Im übrigen weist die BaFin in ihrer Meldung vom 11.10.2016 darauf hin, dass ihre Verfügung von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig sei.
Drohende Insolvenz der Amatra GmbH?
Nach der Verfügung der BaFin vom 16.09.2016 bleibt zunächst abzuwarten, ob die Gesellschaft, die sich nach eigenen Angaben auf “quantitative Anlagestrategien” spezialisiert hatte, in der Lage sein wird, ihren Anlegern, bzw. stillen Gesellschaftern die Einlagen zurückzuzahlen oder nunmehr Insolvenz anmelden muss.
Sollten die vorhandenen Mittel und Anlagewerte zum Zeitpunkt der BaFin-Anordnung nicht ausreichen, um die berechtigen Rückzahlungsansprüche der Anleger zu erfüllen, droht möglicherweise eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft, die einen Insolvenzantrag unausweichlich machen würde.
Rechtsrat für Anleger der Amatra GmbH
Falls Anleger ihre Investitionen bei dieser Gesellschaft nicht in der nächsten Zeit ohne ihr Zutun zurückerhalten, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob sich ihre nach dem Bescheid der BaFin bestehenden Rückzahlungsansprüche gerichtlich gegenüber der Anlagegesellschaft oder unmittelbar gegenüber ihrem Initiator durchsetzen lassen.
Im Falle einer etwaigen Insolvenz der Amatra GmbH wird empfohlen, diese Ansprüche in jedem Falle zur Insolvenztabelle anzumelden, um einen möglichst großen Teil ihrer ursprünglichen Einlage zurückerstattet zu bekommen.
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