Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Aquila AgrarINVEST III: Für Anleger empfehlenswert oder riskant?

Mit ihrem Beteiligungsangebot “Aquila AgrarINVEST III” bietet die Aquila Capital Gruppe interessierten Anlegern die Möglichkeit an, in die Assetklasse “Agrar” zu investieren. Konkret soll eine Investition in Milchfarmen in Neuseeland erfolgen.

Die Emittentin Aquila Capital Structured Assets GmbH bewirbt dieses Investment in ihrem Prospekt u.a. damit, dass weltweit jeden Tag über 220.000 Menschen zusätzlich mit Nahrungsmitteln versorgt werden müssen, während gleichzeitig täglich erhebliche Agarflächen durch Erosion, Urbanisierung und Wassermangel verschwinden würden. Auch führe der rasant zunehmende Wohlstand dazu, dass proteinreiche Nahrungsmittel wie Milch und Milchprodukte immer mehr nachgefragt werden. Diese wachsende Nachfrage greife der “Aquila AgrarINVEST III” auf und investiere daher in Milchfarmen, die diese Nachfrage effizient und profitabel abdecken sollen.

Außerdem sei die Produktion von Milch weltweit kaum so kostengünstig möglich wie in Neuseeland. Investitionen in Milchfarmen seien nachvollziehbar und transparent und böten darüber hinaus durch den hohen Erwerbsanteil von Grund und Boden einen soliden Inflationsschutz. Das Investment Management des Fonds soll laut Angaben des Verkaufsprospektes über langjährige Erfahrungen verfügen und bereits seit Jahrzehnten im Bereich von Milchfarm-Investments aktiv und erfolgreich sein.

 

“Aquila AgrarINVEST I” in der Bewertung des “fondstelegramm”

In einer Analyse des Vorgängerfonds “Aquila AgrarINVEST I” vom 04.11.2008 hat der Brancheninformationsdienst “fondstelegramm” gemeint, dass es sich bei diesem Fonds um eine teure Beteiligung in einem intransparenten Marktsegment handele. Begründet wurde dies vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass sowohl die einmaligen wie auch die laufenden Kosten des “Aquila AgrarINVEST I” unerfreulich hoch wären und durch die Einschaltung von Zwischengesellschaften weitere Belastungen entstehen könnten. Außerdem bestünde bei diesem Fonds ein erhebliches Schlüsselpersonenrisiko, insbesondere angesichts des Blindpool-Charakters dieser Beteiligung.

 

Das Beteiligungsangebot des “Aquila AgrarINVEST III” im Detail

Interessierte Anleger können sich ab einer Mindestanlagesumme von € 15.000,- zzgl. Agio an der Aquila AgrarINVEST III GmbH & Co. KG beteiligen. Das geplante Fondsvolumen soll sich auf € 15 Mio. belaufen. Bei einer Beteiligungsdauer von 7,5 Jahren wird ein erwarteter Gesamtrückfluss von rd. 173% an die Anleger prognostiziert.

Die Beteiligung erfolgt über die Caveras Treuhand GmbH, die zusammen mit der Aquila Capital Verwaltungsgesellschaft mbH, der Aquila Capital Real Assets Management GmbH und der Aquila Capital Green Assets GmbH die Gründungsgesellschafter des Fonds bilden. Als Mittelverwendungskontrolleurin ist laut Prospekt die ASSENSIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hamburg) vorgesehen.

Das Beteiligungskonzept sieht vor, dass die Fondsgesellschaft die eingeworbenen Gelder an eine Investitionsgesellschaft namens “Aquila AgrarINVEST III Investitions GmbH” weiterleitet, die die ihr überlassenen Mittel als Eigenkapital in sogen. “Milchfarm-Gesellschaften I, II, III, IV” investiert. Außerdem kann die Fondsgesellschaft laut Verkaufsprospekt auch unmittelbar Gesellschafterdarlehen an diese “Milchfarm-Gesellschaften” vergeben.

Im Prospekt wird allerdings auch auf das Risiko hingewiesen, dass die Wirtschaftlichkeit der Investitionen in diese Milchfarm-Gesellschaften wesentlich von der Entwicklung des Agrarmarktes abhängt, was sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Milchfarm-Gesellschaften und damit auch auf den “Aquila AgrarINVEST III” auswirken könne.

Vor diesem Hintergrund bleibt angesichts dauerhaft niedriger Milchpreise auf den Weltmärkten abzuwarten, ob und inwieweit sich dies auch auf die Erträge der Fondsanleger auswirken wird.

 

Rechtsrat für Anleger des Aquila AgrarINVEST III

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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