In einer Analyse des “Aquila Private EquityINVEST I” und des “Aquila Private EquityINVEST II” vom 25.10.2014 meint der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm”, dass die Rückflüsse an den Dachfonds und damit an die Anleger nicht von der Emittentin, sondern von der Arbeit und von dem Händchen der Zielfondsmanager abhänge.
Vor diesem Hintergrund würden allerdings die Kosten im Retailprodukt relativ hoch ausfallen. Laut “fondstelegramm” betragen die Vergütungen für die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und den Investmentmanager bis zu 2,65 Prozent des Nettoinventarwertes des Vorjahres. Im Jahr 2014 würden mindestens € 187.000,- fällig.
Außerdem erhalte die Verwahrstelle pro Jahr € 21.420,- und die Treuhand eine jährliche Vergütung von 0,35 Prozent.
Aquila Private EquityINVEST I und II im Überblick
Mit dem Dachfonds Aquila Private EquityINVEST I GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft will die Aquila Capital Gruppe interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einer Mindestanlagesumme von € 10.000,- zzgl. Agio über die Fondsgesellschaft in mindestens drei institutionelle Private-Equity-Gesellschaften zu investieren.
Bei dem Parallelangebot Aquila Private EquityINVEST II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft beträgt die Mindestanlagesumme € 100.000,- zzgl. Agio.
Die Laufzeit der beiden Fonds, die jeweils ein Investitionsvolumen von € 15 Mio. aufweisen, soll insgesamt rund 9, bzw. 10 Jahre betragen.
Das geplante Beteiligungskapital beim “Aquila Private EquityINVEST I” soll sich auf insgesamt rund € 15 Mio. belaufen und den beteiligten Anlegern einen prognostizierten Gesamtmittelrückfluss zwischen 130,82% und 187,93% ermöglichen.
Bei dem “Aquila Private EquityINVEST II” liegt das geplante Eigenkapital bei € 10 Mio. und der in Aussicht gestellte Gesamtmittelrückfluss bei 142,17% bis 191,14%.
Kapitalverwaltungsgesellschaft beider Fonds ist die Alceda Asset Management GmbH und Verwahrstelle die CORDES Treuhand GmbH. Gründungsgesellschafter sind die Aquila Capital Investment Management GmbH als geschäftsführende Kommanditistin, die Aquila Capital Investment Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die Caveras Treuhand GmbH als Treuhänderin.
Besonderheiten und Risiken des “Aquila Private EquityINVEST I” und des “Aquila Private EquityINVEST II”
Aufgrund der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Fondsemissionen weder die Zielfonds noch die Portfoliounternehmen feststehen, besteht für interessierte Anleger grundsätzlich das Risiko, dass Investitionen nicht in dem geplanten Umfang realisiert werden können oder dass die erwarteten Entwicklungen und die dargestellten Prognosen fehlerhaft oder unvollständig sind.
Außerdem kann der Einsatz von Fremdkapital auf der Ebene der Portfoliounternehmen negative Auswirkungen auf deren Wert und damit auch auf den Verkaufserlös haben.
Auch der Umstand, dass die Anleger von den Managemententscheidungen der handelnden Personen und Beratern der Investmentgesellschaften und der Zielinvestmentvermögen abhängig sind, kann bei Fehlentscheidungen zu negativen Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis der Anleger führen.
Diese und andere Risiken können unter Umständen auch einen möglichen Totalverlust zur Folge haben.
Rechtsrat für Anleger eines “Aquila Private EquityINVEST”-Fonds
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an einem dieser beiden Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.