In einem Beitrag vom 27.06.2015 berichtet der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm” über ein Informationsschreiben des Treuhänders der Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG, der Caveras Treuhand GmbH an die Fondsanleger, in dem diesen mitgeteilt wird, dass die Leistung der Solaranlagen dieses Fonds stetig abnehme, so dass auch die Einnahmen der Fondsgesellschaft deutlich unterhalb der Prognose lägen.
Desweiteren teilt die Caveras Treuhand GmbH den Anlegern des “Aquila SolarINVEST III” mit, dass die Ursache für die erhöhte Degradation noch nicht vollständig habe indentifiziert werden können. Allerdings läge der Wert noch im Toleranzbereich der Garantiebedingungen, so dass die existierenden Performancegarantien des Modulherstellers noch nicht in Anspruch genommen werden könnten.
Hierzu meint das “fondstelegramm”, es sähe nach einem “Webfehler in der Konzeption” aus, wenn es bei dem Fonds längst knirsche, aber die Garantie nicht greife.
In einer Stellungnahme zu diesem Bericht vom 01.07.2015 weist die Aquila Gruppe diesen Vorwurf jedoch zurück und begründet dies u.a. damit, dass im Rahmen der Fondskalkulation bereits eine Degradation von jährlich 0,5% berücksichtigt sei und die Modulgarantien nicht verhandelbar gewesen wären.
Das Beteiligungsangebot des “Aquila SolarINVEST III”
Die Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, ab einer Mindestanlagesumme von € 10.000,- mittelbar in die Beteiligung an zwei Photovoltaikanlagen in Südfrankreich zu investieren.
Das Eigenkapitalvolumen des Fonds beläuft sich auf € 27,5 Mio. und das Fondsvolumen insgesamt auf € 103 Mio. incl. Agio bei einer Fondslaufzeit von 20 Jahren. Für ihre Investition wird den Anlegern ein Gesamtrückfluss von ca. 272% vor Steuern in Aussicht gestellt.
Gründungsgesellschafter des “Aquila SolarINVEST III” sind die Aquila Capital Real Assets Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die Aquila Capital Real Assets Management GmbH als Kommdanditistin. Die Caveras Treuhand GmbH ist als Treuhänderin eingesetzt, um die Kommanditbeteiligungen der Anleger treuhänderisch zu übernehmen und zu verwalten. Eine Mittelverwendungskontrolle soll durch die Assensis GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg erfolgen.
Verantwortlich für die Erstellung und den Inhalt des Emissionsprospektes ist die Aquila Capital Structured Assets GmbH.
Das maximale Risiko einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft besteht für Anleger grundsätzlich in einem möglichen Totalverlust seiner Einlage zzgl. Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft realisieren. Hat ein Anleger seine Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert und ist er nicht mehr in der Lage, die erforderlichen Mittel für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über das Risiko eines Totalverlustes hinaus möglicherweise sogar die Gefahr einer privaten Verschuldung bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz.
Rechtsrat für Anleger der Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG
Falls sich Anleger im Zeitpunkt der Zeichnung ihrer Beteiligung an dem sogen. “Aquila SolarINVEST III” der damit verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.