Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Aquila SolarINVEST VII laut FINANZtest (Stiftung Warentest) mangelhaft

Im Rahmen einer Bewertung verschiedener geschlossener Ökofonds hat das Verbrauchermagazin “FINANZtest” (Stiftung Warentest) das Anlageangebot “Aquila SolarINVEST VII” der Aquila Capital Structured Assets GmbH (Hamburg) als “mangelhaft” beurteilt. Zu einer Abwertung hat laut Angaben von “FINANZtest” insbesondere ein hohes Prognoserisiko geführt. Bei diesem Prognoserisiko wurde von “FINANZtest” zum einen das Fremdkapitalrisiko (Höhe der Fremdkapitalaufnahme zu Beginn der Investition und nach zehn Jahren) untersucht, da ein geringerer Fremdkapitalanteil mehr Sicherheit für die Anleger bietet. Zum anderen wurde das sogen. Kalkulationsrisiko dahingehend geprüft, ob die Annahmen des jeweiligen Fondsanbieters bei der Darstellung der prognostizierten Zahlungsströme realistisch sind.

 

Das Beteiligungsangebot “Aquila SolarINVEST VII”

Die Aquila SolarINVEST VII GmbH & Co. KG will mit den bei ihren Anlegern eingeworbenen Geldern mittelbar über eine Projektgesellschaft namens Aquila SolarINVEST VII Projekt GmbH & Co. KG eine französische Betreibergesellschaft erwerben, die eine fertiggestellte und bereits in Betrieb befindliche Photovoltaikanlage in Frankreich hält und betreibt. Das geplante Beteiligungskapital des Fonds beläuft sich auf € 24,5 Mio. zzgl. Agio und das gesamte Fondsvolumen auf rund € 91,9 Mio. incl. Agio.

Interessierte Anleger können sich ab einer Mindestzeichnungssumme von € 10.000,- zzgl. Agio an dieser Fondsgesellschaft beteiligen und sollen ab dem Jahre 2013 Auszahlungen nach Steuern von 7% ansteigend auf bis zu 23% im Jahre 2031 erhalten. Die Endauszahlung soll im Jahre 2032 erfolgen und der Gesamtrückfluss über die Fondslaufzeit rd. 206,4% nach Steuern betragen.

Gründungsgesellschafter des “Aquila SolarINVEST VII” sind die Aquila Capital Real Assets Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die Aquila Capital Real Assets Management GmbH als Kommanditistin. Als Treuhänderin wurde die Caveras Treuhand GmbH eingesetzt und als Mittelverwendungskontrolleurin die ASSENSIS Projects GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Mit dem Vertrieb der Fondsanteile wurde die Aquila Capital Advisors GmbH betraut.

Das maximale Risiko für investierte Anleger besteht in einem möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Falls ein Anleger für seine Beteiligung eine (persönliche) Anteilsfinanzierung durch ein Darlehen oder sonstige Fremdmittel in Anspruch genommen hat und diese Finanzierung mangels Auszahlungen oder Ausschüttungen nicht mehr anderweitig bedienen kann, könnte dies im schlimmsten Fall sogar zu seiner (Privat-) Insolvenz führen. Dies droht vor allem dann, wenn eine Insolvenz eintritt oder eine vorzeitige Liquidation der Fondsgesellschaft beschlossen wird.

 

Rechtsrat für Anleger des “Aquila SolarINVEST VII”

Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Beteiligung der vorgenannten (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten gegenüber ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler, bzw. den beteiligten Initiatoren Schadensersatz geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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