Mit Verfügung vom 20.07.2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der R & R Consulting GmbH (Kulmbach) das unter der Marke “Aurimentum” vertriebene öffentliche Angebot von Goldsparplänen mit der Bezeichnung “Goldkauf mit Treuebonus” wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.
Bei dieser Art von Goldsparplan der R & R Consulting GmbH handelt es sich laut BaFin um eine “sonstige Anlage, die eine Verzinsung oder Rückzahlung in Aussicht stellt” im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 7 Alt. 1 VermAnlG, die auch nicht mit der Bezeichnung “Goldkauf mit Treuerabatt” oder “Goldkauf mit Treuebonus” zum Erwerb in Deutschland angeboten werden darf.
BaFin beanstandet fehlenden Verkaufsprospekt der R & R Consulting GmbH (Kulmbach) für ihren Goldsparplan “Aurimentum”
Die von ihr erlassene Untersagungsverfügung vom 20.07.2021 begründet die BaFin damit, dass die R & R Consulting GmbH für ihren Aurimentum-Goldsparplan keinen von ihr gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht habe, der die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält.
In Deutschland dürften jedoch Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines solchen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospektes angeboten oder vertrieben werden.
Bereits einige Monate zuvor hatte die BaFin in einer von ihr veröffentlichten Meldung vom 28.10.2020 darauf hingewiesen, dass ihr Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt bei diesem Anlageangebot vorliegen würden. Dieser Hinweis scheint jedoch offenbar nicht dazu geführt zu haben, dass die R & R Consulting GmbH diesen Mangel ihres Aurimentum-Goldsparplanes bis zum Erlass der jetzigen Untersagungsverfügung behoben hat.
Bilanz der R & R Consulting GmbH für 2020: Untersuchungen der BaFin negativ?
Laut Angaben in ihrem Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2020 teilt die R & R Consulting GmbH (Kulmbach) mit, dass sie als Goldhändler auf dem deutschen und österreichischen Markt tätig sei und das Ziel verfolge, die Vermögenssicherung insbesondere durch die Investition in Gold für jedermann voranzubringen.
Hierfür stelle sie Privatkunden nach einem entsprechenden Kauf das erworbene Gold in physischer Form zur Verfügung. Neben dem direkten Kauf von Gold biete sie darüber hinaus auch Ratenkaufpläne ab einem Betrag von € 50,- monatlich an, wobei das Angebot vorwiegend über Vermittler vertrieben werde.
Sie verkaufe das Gold an ihre Kunden mit einem Aufschlag und garantiere ihnen einen prozentualen Anteil in Gold als nachträglichen Rabatt.
In ihrer Bilanz für das Geschäftsjahr 2020 teilte die R & R Consulting GmbH außerdem noch mit, dass ihr Geschäftsmodell so strukturiert sei, dass keine Prospektpflicht, bzw. Genehmigungspflicht der BaFin nach dem Vermögensanlagengesetz bestehe. Diese habe zu einer möglichen Prospektpflicht Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnis jedoch negativ gewesen sei.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum die BaFin nunmehr doch eine solche Prospektpflicht bejaht und der R & R Consulting GmbH (Kulmbach) das öffentliche Angebot ihres Goldsparplanes “Aurimentum” untersagt hat.
Hohe Kosten bei Aurimentum-Goldsparplan?
Nach den Angaben von Aurimentum handelte es sich bei dem zuletzt von ihr angebotenen Goldsparplan um einen Ratenkauf zu einem täglich neu festgesetzten Goldpreis, bei dem ab € 50,- monatlich Gold erworben werden konnte. Nach Eingang der jeweiligen Kaufpreise auf dem Konto der Anbieterin wollte diese für ihre Anleger zu einem von ihr festgelegten tagesaktuellen Preis physisches Gold erwerben. Durch diese Investition sollte das Geld der Anleger vor einem Wertverlust geschützt werden und so ein langfristiger Vermögensaufbau möglich sein.
Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht werden kann, ist jedoch angesichts der mit diesem Ratenkauf verbundenen Kosten mehr als fraglich.
So haben die Käufer und Zeichner der Goldsparpläne bei Zeichnung grundsätzlich eine sogenannte Einrichtungsgebühr zu zahlen, die bereits mit Vertragsschluss fällig und von jedem Zahlungseingang auf dem Konto der Gesellschaft in Abzug gebracht wird. Je länger jedoch die Vertragslaufzeit ausfällt, umso höher sind diese weichen Kosten, die nicht in den Kauf von Gold investiert werden.
Wie sich im Übrigen der Goldpreis in der Zukunft entwickeln wird, ist nach Auffassung von Verbraucherschützern reine Spekulation, so dass entgegen der Darstellung seitens Aurimentum, bzw. der R & R Consulting GmbH keineswegs sicher ist, ob diese Anlage vor dem Hintergrund der damit einhergehenden Kosten tatsächlich vor einem Wertverlust des Geldes schützt und für einen langfristigen Vermögensaufbau geeignet erscheint.
Stiftung Warentest (test.de) rät bei Goldsparplänen zur Prüfung der Seriosität von Anbietern
Die unabhängige Verbraucherschutz-Organisation “Stiftung Warentest” (test.de) rät interessierten Anlegern bei Goldinvestments regelmäßig dazu, vor einer Zeichnung die Seriosität des jeweiligen Anbieters eingehend zu prüfen oder prüfen zu lassen
In einem Beitrag vom 23.07.2021 weist Test.de beispielsweise darauf hin, dass kleine Goldbarren regelmäßig sehr teuer in der Anschaffung sind. Während etwa bei einem Barren von einem Kilogramm bei einigen Anbietern nur ein Aufschlag von 2 Prozent zum aktuellen Börsenpreis zu zahlen ist, belaufen sich diese Kosten bei einem 1-Gramm-Barren oft bereits auf mehr als 20 Prozent.
Am 18.05.2021 hat Test.de (Stiftung Warentest) des Weiteren über zwei unseriöse Anbieter von Goldkäufen namens PIM Gold GmbH und Bonus Gold GmbH berichtet, über deren Vermögen in jüngerer Zeit Insolvenz angemeldet wurde und wo inzwischen die zuständige Staatsanwaltschaft gegen die Betreiber ermittelt, weil das für die Anleger erworbene Gold nicht wie versprochen eingelagert, sondern ins Ausland verschoben, bzw. für private Zwecke missbraucht wurde.
Im Falle einer solchen Insolvenz oder bei etwaigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist es in der Regel zu spät, um sein Geld noch in voller Höhe zurückzuerhalten. Daher sollten betroffene Anleger, die den Verdacht hegen, dass das von ihnen erworbene Gold nicht hinreichend sicher verwahrt wird, darauf bestehen, sich die von ihnen erworbenen Goldbarren physisch ausliefern zu lassen.
Rechtsrat für Anleger mit Goldsparplan bei Aurimentum der R & R Consulting GmbH
Falls Anleger und Goldkäufer, die einen Goldsparplan bei Aurimentum gezeichnet haben, von ihrem Berater oder Vermittler über die Risiken und Kosten dieser Vermögensanlage unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens, der über einschlägige Erfahrungen mit solchen Anlageprodukten verfügt, oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit es möglich ist, die in diesen Goldsparplan der R & R Consulting GmbH (Kulmbach) investierten Gelder vorzeitig und in voller Höhe zurückzuerhalten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.
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