In einer Veröffentlichung vom 31.10.2016 teilt die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) mit, dass ein Memorandum über das Angebot der Autark Invest AG (Mauren, Liechtenstein) zur Ausgabe von Aktien zirkuliere, das in einigen Punkten widersprüchliche Angaben enthalte.
Daher rät die FMA potentiellen Käufern solcher Aktien dieses Unternehmens zur sorgfältigen Prüfung dieses Angebotes und weist außerdem darauf hin, dass es sich bei diesem “Memorandum” nicht um einen von ihr gebilligten Prospekt gemäss dem liechtensteinischen Wertpapierprospektgesetz (WPPG) handele.
Ein solcher Prospekt sei nach Art. 4 WPPG grundsätzlich dann erforderlich, wenn solche Wertpapiere wie die Aktien der Autark Invest AG öffentlich angeboten würden. Ob hier eine Ausnahme von der betreffenden Prospektpflicht in Betracht komme, wurde von der FMA bislang nicht geprüft.
Umwandlungsangebot der Autark Invest AG
Im Jahre 2016 wurde die zur Autark-Gruppe gehörende Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH, die interessierten Anlegern die Gewährung sogen. “Nachrangdarlehen” angeboten hatte, auf die Autark Invest AG verschmolzen. Diesen Anlegern wurde zuletzt angeboten, ihre “Nachrangdarlehen” in Aktien umzuwandeln. Dadurch sollen die Anleger nicht mehr Darlehensgeber der Gesellschaft sein, sondern zu Eigentümern des Unternehmens werden.
Begründet wird diese Maßnahme von der Gesellschaft u.a. damit, dass im Rahmen einer Umstrukturierung der Autark-Gruppe Beteiligungen und Kräfte gebündelt werden sollen, um ein effizienteres Management- und Risikokontrollsystem zu etablieren. Von dieser Umstrukturierung soll nach Angaben der Unternehmensgruppe ein Emissionsvolumen von mehr als € 350 Mio. betroffen sein.
Ziel der Umstrukturierung ist nach Angaben der Autark Invest AG die Einbringung ihrer Aktien in eine deutsche Aktiengesellschaft und deren Notierung an einer deutschen Börse sowie die anschließende Gründung einer sogen. “Vollbank”.
Als bisherige Hauptaktionärin der Autark Invest AG wird die Noble House Europe B.V. angegeben, die die betreffenden Nachrangdarlehen im Verhältnis 1 zu 1 in Vorzugsaktien der Gesellschaft tauschen will.
Rechtsrat für Anleger, bzw. Aktionäre der Autark Invest AG
Falls Anleger sich bei Zeichnung von Aktien oder sonstiger Kapitalanlagen der Autark-Gruppe wie z.B. sogen. Nachrangdarlehen der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre jeweilige Investition vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den jeweiligen Initiatoren und Emissionshelfern der Autark Invest AG oder der mit ihr verbundenen Firmen geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu der oben genannten Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.