Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Bayernfonds BestEnergy 1: Verlustrisiko statt aussichtsreicher Rendite?

Mit dem Beteiligungsangebot der Bayernfonds BestEnergy 1 GmbH & Co. KG will die Initiatorin Real I.S. AG (München) interessierten Anlegern die Möglichkeit eröffnen, mittelbar in 6 Holzheizkraftwerke zu investieren, die Wärme und Strom erzeugen und dadurch Einnahmen für die Fondsgesellschaft generieren sollen.

Geworben wird von der Emittentin u.a. damit, dass diese “BioPower-Kraftwerke” nahezu rückstandsfrei Grünschnitt und Wald-Restholz verbrennen und so klimafreundlich Energie erzeugen würden.

Der dadurch gewonnene Strom soll in das öffentliche Netz eingespeist werden und so für stabile Einnahmen der Fondsgesellschaft und eine entsprechende Rendite für die Anleger sorgen.

Besonderheiten und Risiken des “Bayernfonds BestEnergy 1”

Das Fondsvolumen der Gesellschaft beläuft sich nach Angaben der Prospektherausgeberin auf insgesamt ca. € 128 Mio. zzgl. Agio, wovon ca. € 45 Mio. auf Eigenkapital entfallen sollen.

Bei einer (empfohlenen) Mindestbeteiligung von € 15.000,- zzgl. Agio werden den Anlegern Ausschüttungen von 7% p.a. ansteigend bis auf ca. € 9% p.a. in Aussicht gestellt. Die angestrebten Gesamtrückflüsse sollen sich auf ca. 200% nach Steuern ohne Agio belaufen.

Die vorgesehene Laufzeit beträge ca. 15 Jahre.

Das maximale Risiko für Anleger besteht bei dieser Beteiligung in einem möglichen Totalverlust der Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft realisieren.

Sollten Anleger ihre Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über die Gefahr eines Totalverlustes hinaus das Risiko einer persönlichen Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

Rechtsrat für Anleger der Bayernfonds BestEnergy 1 GmbH & Co. KG

Falls sich Anleger bei Zeichnung dieser Kapitalanlage der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “Bayernfonds BestEnergy 1” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

 

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