Mit bestandskräftigem Bescheid vom 24.05.2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Brest Tauros GmbH (Leipzig) aufgegeben, das mit ihren Darlehensverträgen “Ronda II” ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte unverzüglich (rück-) abzuwickeln. Mit diesen Darlehensverträgen namens “Ronda II” hatte die Brest Tauros GmbH (vormals Brest Tauros Immobilien GmbH) gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft worden ist. Damit betreibt die Gesellschaft nach Auffassung der BaFin ein Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), für das sie eine entsprechende Erlaubnis benötigt hätte, die allerdings nicht vorlag.
Das Darlehensangebot “Ronda II” der Brest Tauros GmbH
Mit ihrem Investitionsmodell “Ronda II” hat die Brest Tauros GmbH interessierten Anlegern angeboten, ihr ab einer Mindestanlage von € 5.000,- ein Darlehen mit Grundbuchbesicherung zu vier verschiedenen Laufzeiten zu gewähren. Hierfür sollten die Anleger, bzw. Darlehensgeber je nach Laufzeit einen Zinssatz von 4% p.a. bis 6,5% p.a. erhalten. Während bei dem Modell “Ronda II Basic” die Zinsausschüttung jährlich nachschüssig erfolgen sollte, war bei dem Modell “Ronda II Professional” eine monatliche Zinszahlung vorgesehen.
Dabei war von der Brest Tauros GmbH geplant, die betreffenden Darlehen über eine erstrangige Buchgrundschuld ohne Brief abzusichern, die wiederum in Form einer Teilgrundschuld an die Darlehensgeber abgetreten werden sollte. Außerdem war eine treuhänderische Verwaltung der Grundschuldabtretungen durch einen Notar zugesagt.
Bereits im Jahre 2014 hatte die damalige Brest Tauros Immobilien GmbH mit einem Nachrangdarlehen namens “Ronda” Anlegergelder aquiriert, die eine Laufzeit von 5 bis 10 Jahren haben sollten.
Die im Jahre 2011 von den Herren Stev Krembs und Jens Steiner gegründete Brest Tauros GmbH befasst sich nach eigenen Angaben mit der Entwicklung von Objektstrategien und dem Handel von Immobilienobjekten, wobei neben vermieteten Objekten auch solche mit Modernisierungsbedarf und einem konkreten Wertsteigerungspotenzial erworben werden sollten.
Rechtsrat für Anleger, bzw. Darlehensgeber der Brest Tauros GmbH
Falls Anleger, bzw. Darlehensgeber der Brest Tauros GmbH von der Gesellschaft vergeblich die Rückzahlung ihrer Darlehen fordern, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Gelder ggf. im Wege einer (Zahlungs- oder Schadensersatz-) Klage von dem Unternehmen, bzw. den dahinter stehenden Initiatoren zurückzuerhalten.