Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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BS Backup Suisse Deutschland GmbH: Angebot riskanter Nachrangdarlehen

Die BS Backup Suisse Deutschland GmbH (München) bietet interessierten Anleger die Zeichnung von sogenannten unbesicherten Nachrangdarlehen mit der Bezeichnung “BS Relax” an, um mit den eingeworbenen Geldern die Geschäftstätigkeit ihrer Muttergesellschaft, der BS Backup Suisse AG (Zug, Schweiz) zu finanzieren, die im wesentlichen aus dem Angebot von Cloud-basierten Healthcare-Management-Lösungen (vor allem Speicherung von Patienteninformationen) bestehen soll.

Das Emissionsvolumen dieser Nachrangdarlehen beläuft sich auf insgesamt € 10 Mio. und ihre Mindestlaufzeit auf fünf volle Kalenderjahre. Eine ordentliche Kündigung der Darlehen soll erstmals nach Ablauf der Mindestlaufzeit zum 31.12. des betreffenden Jahres möglich sein.

Bei der Variante des “BS Relax Typ A” wird den Darlehensgebern ein Zinssatz von 3% p.a. des valutierten Anlagebetrages in Aussicht gestellt und bei der Variante “BS Relax Typ B” eine jährliche Rendite von 6%.

Beworben werden diese Nachrangdarlehen der BS Backup Suisse Deutschland GmbH unter anderem damit, dass die Sicherheit von Patientendaten ein Kernproblem der Gesundheitsbranche sei. Auf diese Herausforderung habe die Shared Medical Archiving Services (SMAS) der BS Backup Suisse AG eine Antwort. Diese bestünde darin, Kliniken, Arztpraxen und der Gesundheitsindustrie ein branchenorientiertes, standortübergreifendes Datenmanagement anzubieten.

Zu diesem Zwecke müsse vor allem in den Ausbau mehrerer Rechenzentren der BS Backup Suisse AG investiert werden.

 

Die Risiken von Nachrangdarlehen der BS Backup Suisse Deutschland GmbH

Ein wesentliches Risiko der von der Emittentin eingeworbenen Nachrangdarlehen besteht darin, dass zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die konkreten Anlageobjekte, in die investiert werden soll, noch nicht feststehen, so dass es sich bei dieser Geldanlage zunächst einmal um einen sogenannten Blind-Pool handelt. Aus diesem Grunde können interessierte Anleger bei Zeichnung dieser Nachrangdarlehen nicht beurteilen, ob die geplanten Projekte tatsächlich das erwartete wirtschaftliche Ergebnis erzielen oder  sich möglicherweise auch negativ entwickeln.

Falls die BS Backup Suisse AG die geplanten Erlöse verfehlt oder möglicherweise sogar Insolvenz beantragen muss, kann die Rückführung der Finanzierung an die BS Backup Suisse Deutschland GmbH teilweise oder ganz entfallen. Dies würde voraussichtlich zu geringeren Zins- und Rückzahlungen an die Zeichner der Nachrangdarlehen oder möglicherweise zu einem Totalverlust der investierten Gelder führen.

Zudem besteht bei dieser Geldanlage das Risiko von Interessenkonflikten auf Seiten der Emittentin, da bei ihren Funktionsträgern und den Funktionsträgern der mit ihr verbundenen Unternehmen teilweise eine Personenidentität vorliegt. So besteht beispielsweise eine konkrete Verflechtung dahingehend, dass die Geschäftsführerin der BS Backup Suisse Deutschland GmbH Frau Anke Rauterkus-Hennig zugleich Präsidentin des Verwaltungsrates der BS Backup Suisse AG ist.

Vor diesem Hintergrund ist auch nicht auszuschließen, dass die handelnden Personen bei der Abwägung unterschiedlicher oder gegenläufiger Interessen Entscheidungen treffen, die für die Zeichner der Nachrangdarlehen nachteilig sind.

Das maximale Risiko für Anleger besteht sogar über einen möglichen Totalverlust hinaus in der Gefährdung ihres weiteren Vermögens bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz, wenn sie den Erwerb dieser Vermögensanlage ganz oder teilweise fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sind, den Kapitaldienst für diese Finanzierung aus eigenen Mitteln zu leisten.

 

Rechtsrat für Zeichner von Nachrangdarlehen der BS Backup Suisse Deutschland GmbH

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Nachrangdarlehen bei der BS Backup Suisse Deutschland GmbH der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Nachrangdarlehen vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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