In einer Analyse geschlossener Immobilienfonds kommt das Verbrauchermagazin “FINANZtest” (Stiftung Wartentest) in Heft 12/2012 zu dem Ergebnis, dass eine Beteiligung an dem sogen. “BVT RealRendite Fonds Nr. 1” von vorneherein für (Privat-) Anleger zu riskant sei.
Begründet wird dies von “FINANZtest” im wesentlichen damit, dass es sich bei diesem Fonds um einen sogen. “Blindpool” handele, bei dem mehr als 10 Prozent der direkten oder indirekten Immobilieninvestitionen bei Zeichnung durch den Anleger noch nicht feststünden. Daher handele es sich um eine “Vertrauensinvestition” in das Fondsmanagement und das Risiko sei für den Anleger nur schwer kalkulierbar.
Zuvor hat bereits der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm” in einer Bewertung des “BVT RealRendite Fonds Nr. 1” vom 23.10.2011 darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um einen Projektentwicklungs-Blindpool mit typisch hohen Risiken handele.
Das Beteiligungsangebot der BVT RealRendite Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG
Der “BVT RealRendite Fonds Nr. 1” bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, sich ab einer Mindestanlagesumme von € 10.000,- mittelbar über die Fondsgesellschaft an noch zu gründenden Projektgesellschaften zu beteiligen, die Immobilienprojektentwicklungen in den Bereichen Einzelhandel und Wohnen umsetzen wollen.
Das Fondsvolumen soll sich auf insgesamt rd. € 26,3 Mio. inklusive Agio belaufen, welches sich nahezu vollständig aus Eigenmitteln zusammensetzt. Auf Projektebene kann hingegen auch eine Darlehensfinanzierung erfolgen.
Da sich der “BVT RealRendite Fonds Nr. 1” als sogen. typisch stiller Gesellschafter an den vorgesehenen Projektgesellschaften beteiligt, ist er laut “fondstelegramm” nicht direkt an deren Vermögen beteiligt und verfügt grundsätzlich auch nicht über Mitspracherechte und Informationsrechte hinsichtlich der durchzuführenden Projektentwicklungen.
Das maximale Risiko für Anleger dieses Fonds besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft realisieren.
Rechtsrat für Anleger des “BVT RealRendite Fonds Nr. 1”
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an diesem Fonds der damit verbundenen Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt oder beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an der BVT RealRendite Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.
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