In ihrer Einladung zur Gesellschafterversammlung am 30.07.2014 kündigt die Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG in einem Rundschreiben vom 18.07.2014 an ihre Anleger an, dass über eine Umstrukturierung des von der Fondsgesellschaft an die Mary Creek Gold Mines Inc. (MCGM) gewährten Darlehens in Aktien mit Sonder-Dividendenrechten an der Muttergesellschaft Henning Gold Mines Inc. (HGM) entschieden werden soll. Begründet wird dies von der Geschäftsführung des “Canada Gold Trust I” u.a. damit, dass die Gesellschaft in den letzten Jahren immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert worden sei, dass die ursprüngliche Strukturierung des “Canada Gold Trust I”, bestehend aus Nachrangdarlehen und einem Schuldbeitritt der Henning Gold Mines Inc., nicht die optimalste Struktur im Sinne der Anleger wäre und eine Direktbeteiligung durch das damit verbundene Mitspracherecht des “Canada Gold Trust I” bei der Henning Gold Mines Inc. das transparentere und damit bessere Produkt im Sinne der Anleger sei.
Außerdem wolle man sich zukünftig der neuen Regulierung durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterwerfen, wodurch die neuen Produkte der CGT-Reihe als Direktinvestitionen, z.B. mittels Aktienbeteiligung erfolgen müssten. Durch die Übernahme der Gesellschaftsanteile der CGT-Gesellschaften und damit auch des “Canada Gold Trust I” durch die Henning Gold Mines Inc. würden diese zu Tochtergesellschaften der HGM-Gruppe, wodurch die Anleger in noch größerem Maße von dem Unternehmenswert und dem Gesamtpotential der HGM profitieren sollen.
Erhöhtes Risiko durch Umstrukturierung des “Canada Gold Trust I”
In ihrer Einladung vom 10.07.2014 zur Gesellschafterversammlung am 31.07.2014 weist die Fondsgesellschaft selbst darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Umwandlung, bzw. Umstrukturierung zusätzliche Risiken für Anleger des “Canada Gold Trust I” entstehen.
Die Investition in eine Eigenkapitalbeteiligung führe dazu, dass die Fondsgesellschaft künftig keine vertraglichen Ansprüche gegen eine Vertragspartei (Darlehensnehmer) mehr haben, sondern nur noch “Gesellschafterrechte” wie z.B. Gewinnansprüche, Stimmrechte und Informationsansprüche. Dabei seien die Gewinnansprüche als Eigenkapitalforderungen nachrangig gegenüber allen Fremdkapitalforderungen wie z.B. Darlehen, so dass im Falle einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung oder einer Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft der Fonds der “Canada Gold Trust I” mit seinen Ansprüche vollständig ausfallen könne.
Risiko in der Bewertung der Beteiligungsgesellschaft
Ein weiteres Risiko durch die Umstrukturierung sieht die Geschäftsführung des “Canada Gold Trust I” in der Bewertung der Beteiligungsgesellschaft, da die Berechnung des Unternehmenswertes auf einer Bewertung zweier externer Gutachter beruhe. Auch und gerade bei den technischen Reports über das Vorhandensein von Gold in den einzeln Gebieten handele es sich um Schätzungen unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Managements der Beteiligungsgesellschaft.