Anlegern, die ihre Beteiligung an dem sogen. CIS Garantie Hebel Plan 08 kündigen möchten, hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 20.01.2015 (Az. II ZR 444/13) neue Möglichkeiten eröffnet.
In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass ein Anleger seine Beteiligung an einem solchen Fonds durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft vorzeitig beenden kann, wenn er von seinem Anlageberater oder Anlagevermittler im Zeitpunkt seines Fondsbeitritts über Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren oder hätten sein können, nicht vollständig und verständlich aufgeklärt worden ist.
Dies gilt nach Auffassung des BGH unabhängig davon, ob der Anleger an diesem Fonds unmittelbar als Kommanditist oder nur mittelbar über eine Treuhandgesellschaft beteiligt ist.
Anleger können bei fehlerhafter Beratung ihre Beteiligung am CIS Garantie Hebel Plan 08 kündigen
In seinem Urteil vom 20.01.015 hat der Bundesgerichtshof u.a. ausgeführt, dass es zu den Rechten des Anlegers an einer solchen Fondsgesellschaft gehört, sich durch eine außerordentliche Kündigung vorzeitig von dem Beteiligungsvertrag zu lösen, wenn er durch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung und Beratung über die Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken einer solchen “Kapitalanlage” von seinem Anlageberater oder Anlagevermittler zum Beitritt bestimmt wurde.
Rechtsfolge einer wirksamen Kündigung ist, dass die Fondsgesellschaft dem Anleger sein zum Zeitpunkt der Kündigung maßgebliches Abfindungsguthaben, bzw. Auseinandersetzungsguthaben berechnen und an ihn auszahlen muss.
Die Gesellschaft ist also im Falle einer Kündigung verpflichtet, eine entsprechende Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen, um die Höhe des jeweiligen Abfindungs-, bzw. Auseinandersetzungsanspruchs des Gesellschafters zu ermitteln.
Vor diesem Hintergrund haben Anleger der CIS Deutschland AG, also des CIS Garantie Hebel Plan 07, des CIS Garantie Hebel Plan 08 und des CIS Garantie Hebel Plan 09 gute Chancen, im Falle einer fehlerhaften Aufklärung und Beratung ihre Beteiligung an diesen Fonds vorzeitig beenden zu können.
Rechtsrat für Anleger, die ihre Beteiligung am CIS Garantie Hebel Plan 08 kündigen möchten
Anleger, die der Auffassung sind, von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft über die Besonderheiten und Risiken ihrer Beteiligung aufgeklärt und beraten worden zu sein, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Voraussetzungen vorliegen, um ihre Beteiligung am CIS Garantie Hebel Plan 08 kündigen zu können.
Sollte sich nach Berechnung und Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens herausstellen, dass dem betreffenden Anleger ein Verlust verbleibt, kann dieser als Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und gegenüber dem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler geltend gemacht werden.
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