Über das Vermögen der COSMA Deutschland AG (Stutensee) wurde am 14.12.2016 vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Karlsruhe ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet (Az. 101 IN 1026/16). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Gesellschaft wurde Rechtsanwalt Holger Blümle (Karlsruhe) bestellt.
Zur Verhinderung etwaiger nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag hat das Gericht angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen bis auf weiteres untersagt sind.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diesem wurde die Aufgabe übertragen, durch Überwachung der COSMA Deutschland AG deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.
COSMA Service GmbH und COSMA Verwaltung GmbH ebenfalls in vorläufiger Insolvenz
Auch über das Vermögen der COSMA Service GmbH und der COSMA Verwaltung GmbH (Stutensee) wurde am 14.12.2016 vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Karlsruhe ein Insolvenzverfahren eingeleitet (Az. 101 IN 1027/16 sowie 101 IN 1028/16).
Vorläufige Insolvenzverwalter dieser beiden Unternehmen sind die Rechtsanwälte Tobias Hirte (Karlsruhe) und Harald Kroth (Achern).
Nach aktuellen Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim, die bereits seit längerer Zeit gegen diverse Gesellschaften der COSMA Gruppe und deren Verantwortliche wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges ermittelt, soll zwischenzeitlich auch der Hauptverantwortliche dieser Unternehmen in Untersuchungshaft genommen worden sein.
Bereits im Jahre 2015 hat die ermittelnde Staatsanwaltschaft wegen ihres Betrugsverdachts an mehreren Orten in Deutschland Durchsuchungen und Razzien durchgeführt und durch entsprechende Arreste diverse Vermögenswerte der Gesellschaften sichergestellt.
Rechtsrat für Anleger der COSMA Deutschland AG
Geschädigten Anlegern, die in der Vergangenheit bei den Gesellschaften der COSMA Gruppe Gold gekauft haben und nunmehr vergeblich auf die Rückzahlung ihrer Anlage, bzw. die Auslieferung des angeblich für sie erworbenen Goldes warten, ist zu empfehlen, nach Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens ihre Ansprüche und Forderungen in jedem Fall bei dem zuständigen Insolvenzverwalter zur Tabelle anzumelden.
Falls diese Ansprüche und Forderungen vom Insolvenzverwalter bestritten werden, sollten betroffene Anleger in jedem Falle anwaltlich prüfen lassen, ob eine Klage gegen den Insolvenzverwalter auf Feststellung zur Insolvenztabelle erhoben werden kann.
Des Weiteren haben geschädigte Anleger der COSMA Deutschland AG unter Umständen die Möglichkeit, wegen ihrer Verluste und finanziellen Schäden auf das von der Staatsanwaltschaft Mannheim sichergestellte Vermögen zuzugreifen und dadurch ihre Verluste auszugleichen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu der oben genannten Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.