Nachdem die S. Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Erlangen) im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei dem Beteiligungsangebot der Deutsche Biofonds AG namens “Deutsche Biofonds Hydropower VI” zwischenzeitlich bereits mehrfach zur Zahlung von Schadensersatzleistungen an klagende Anleger verurteilt wurde, stellt sich für betroffene Investoren die Frage, ob ein solcher Schadensersatzanspruch auch noch durchgesetzt werden kann, falls die S. Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft selbst nicht in der Lage ist, rechtskräftig ausgeurteilte Schadensersatzansprüche zu befriedigen und Insolvenz anmelden müsste.
Im Falle einer solchen Insolvenz bestünde jedoch grundsätzlich gemäss § 115 VVG ein direkter Anspruch gegen den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer der S. Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Ausgleich der von diesem Unternehmen verursachten Schäden. Ein solcher Anspruch wäre allenfalls dann ausgeschlossen, wenn die Gesellschaft “wissentlich” gegen ihre vertraglichen Pflichten verstossen hätte, was bei der vorliegenden Sachverhaltskonstellation jedoch fraglich sein dürfte.
Die Vorwürfe gegen die S. Audit GmbH bzgl. des “Deutsche Biofonds Hydropower VI”
Im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den sogen. “Deutsche Biofonds Hydropower VI” wurde der S. Audit GmbH u.a. vorgeworfen, dass eine von ihr vorgenommene Bewertung und Plausibilitätsprüfung dieses Anlageangebotes fehlerhaft war. Insbesondere sollen die der S. Audit GmbH vorliegenden Unterlagen nicht ausgereicht haben, um eine zutreffende Bewertung des Geschäftsmodells des “Deutsche Biofonds Hydropower VI” abzugeben.
Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass die S. Audit GmbH ihre diesbezüglichen Pflichten “schuldhaft” im Sinne des allgemeinen Zivilrechts verletzt hat, ist dies nicht zwingend gleichbedeutend mit einer “wissentlichen” Pflichtverletzung im Sinne der einschlägigen Bedingungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dieses Unternehmens.
Vor diesem Hintergrund hätten geschädigte Anleger auch im Falle einer Insolvenz der S. Audit GmbH berechtigte Aussichten, ihren Schaden, bzw. ihren Anlageverlust direkt gegenüber dem betreffenden Haftpflichtversicherer dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchsetzen zu können.
Rechtsrat für Anleger des “Deutsche Biofonds Hydropower VI”
Falls Anleger aufgrund einer Insolvenz der S. Audit GmbH ihren Anspruch auf Schadensersatzansprüche gegen diese Gesellschaft im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für den sogen. “Deutsche Biofonds Hydropower VI” nicht (mehr) durchsetzen können, sollten sie in jedem Falle anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, direkt den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
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