In einem Beitrag vom 16.03.2022 berichtet die Verbraucherschutz-Organisation “Stiftung Warentest” über angeblich dubiose Methoden der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG (Berlin, Neustadt/Glewe) bei der Einwerbung von Anlegergeldern zum Aufbau ihrer Aquakultur-Kreislaufanlage.
Dabei verweist “Stiftung Warentest” auf Veröffentlichungen der Deutsche Edelfisch Gruppe bei Focus.de und bei Stern.de, die potentiellen Anlegern als Berichte verkauft würden, obwohl es sich dabei tatsächlich um bezahlte Werbung handele.
Außerdem seien angebliche Fördergelder durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und durch die EU in Höhe von mehr als € 3 Mio., die nach Fertigstellung der Kreislaufanlage fließen sollen, bislang noch nicht endgültig bewilligt, sondern lediglich beantragt.
Obwohl von Seiten der Deutsche Edelfisch Gruppe damit geworben werde, ihr Hauptabnehmer sei die Deutsche See GmbH, die zugesichert habe, mindestens 50 Prozent der gezüchteten Fische abzunehmen, soll die Deutsche See GmbH auf Anfrage von “Stiftung Warentest” mitgeteilt haben, keine Geschäftsbeziehungen zur Deutsche Edelfisch Gruppe zu unterhalten oder solche zu planen.
Auch würden die letzten Bilanzen der Gesellschaft bislang lediglich Verluste ausweisen, da die eingenommenen Anlegergelder bisher zu großen Teilen im wesentlichen für Provisionen, Beratung und Vertrieb verwendet worden wären, während für Grundstücke und Bauten zuletzt nur € 32.000,- verbucht seien.
Aus diesen Gründen habe man die “Deutsche Edelfisch” erneut auf die Warnliste von “Stiftung Warentest” gestellt.
Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG im Überblick
In einem Kurzexposé stellt die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG und ihre Komplementärin, die Deutsche Edelfisch DEG Capital GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hans Joachim Acksteiner ihr Geschäftsmodell einer landgestützten Kreislauf-Aquakultur näher vor mit dem Ziel, Investoren für eine Beteiligung an ihrem Projekt zu gewinnen.
Laut eigenen Angaben soll nach einer erfolgreichen Projektierung einer ersten Anlage in Norddeutschland mit der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG bereits das zweite Projekt umgesetzt werden. Die erste von der Gesellschaft projektierte Produktionsanlage in Mecklenburg-Vorpommern sei bereits finanziert und befinde ich in den Bauvorbereitungen.
Dabei wirbt die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG damit, dass zum Absatz der noch zu züchtenden Fische bereits im Vorfeld der Planung entsprechende Vorgespräche mit “Deutsche See” und anderen namhaften Großhändlern stattgefunden hätten, bei denen auch schon Preise für den zu liefernden Fisch zugesichert worden seien.
Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG
Laut einer Meldung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) vom 21.12.2020 hatte diese der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG bereits am 30.11.2020 das öffentliche Angebot ihrer Anleihe 2020/2022 wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 WpPG untersagt und diese Untersagung damit begründet, dass die Gesellschaft kein von der BaFin gestattetes Wertpapier-Informationsblatt für dieses Wertpapier veröffentlicht habe. Daher dürfe die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG in Deutschland keine Anleihe 2020/2020 zum Erwerb anbieten.
In einer weiteren Veröffentlichung der BaFin vom 20.07.2021 hat diese außerdem den hinreichend begründeten Verdacht geäußert, dass hinsichtlich der von der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG angebotenen Wertpapiere in Form von Schuldverschreibungen mit den Bezeichnungen “Anleihe 2020/2023” und “Anleihe 2020/2028” ebenfalls kein von der BaFin gebilligter Prospekt, bzw. das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt vorliegen würde. Aus diesem Grunde dürften auch diese Wertpapiere nicht öffentlich angeboten werden.
Rechtsrat für Anleger der Deutsche Edelfisch Gruppe
Falls investierte Anleger bei der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. KG oder der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG die Risiken einer solchen Beteiligung falsch eingeschätzt haben oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten, bzw. arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem entsprechend spezialisierten Anwalt ihrer Wahl oder von der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihre Investition vorzeitig zu kündigen oder auf andere Art und Weise rückabzuwickeln.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.
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