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Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV: Verluste für Anleger?

Laut einer Meldung des “MANAGER MAGAZIN” vom 15.09.2016 betreffend den “Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV” hat die Fluglinie Singapore Airlines am 14.09.2016 mitgeteilt, dass sie ihren Leasingvertrag für den ersten A380, den die Gesellschaft im Jahre 2007 übernommen hatte, nach Ablauf der zehnjährigen Mietzeit nicht verlängern werde.

Diese Entscheidung von Singapore Airlines treffe vor allem den Fondsanbieter Dr. Peters und seine ca. 2.600 Kunden, die sich an dem “Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV” beteiligt und so in die fragliche Maschine investiert hätten. Nach Angaben des “MANAGER MAGAZIN” sei klar, dass die Anleger dieses Fonds ab 2017 ohne Mieter und damit ohne Einnahmen dastehen würden, wenn nun nicht rasch ein Folgenutzer oder Käufer für die Maschine gefunden werde.

Das Beteiligungsangebot des “Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV”

Im Jahre 2007/2008 übernahm die Dr. Peters Gruppe mit dem von ihr angebotenen “Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV” die Finanzierung des weltweit ersten fliegenden Airbus A380 und bot so interessierten Anlegern die Möglichkeit, sich mit einer Mindestanlagesumme von USD 20.000,- an dieser Gesellschaft zu beteiligen. Das von dem Fonds erworbene Flugzeug wurde von Anfang des Bestehens der Fondsgesellschaft an von der Singapore Airlines für die Dauer von 10 Jahren zzgl. einer Option für weitere zwei Jahre geleast. Diese Option wurde jetzt jedoch nicht ausgeübt.

Die Gesamtinvestitionskosten des Fonds in Höhe von USD 218,8 Mio. wurden mit USD 94,1 Mio. durch Eigenkapital von Seiten der Anleger, mit USD 120 Mio. durch Fremdkapital und in Höhe von USD 4,7 Mio. durch das von den Anlegern erhobene Agio finanziert. Für den Erwerb des Flugzeugs selbst waren USD 197 Mio. vorgesehen.

Das Maximalrisiko für Anleger dieses Fonds besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft realisieren. Sollten Anleger ihre Einlage durch ein privates Darlehen finanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, Zins und Tilgung für dieses Darlehen aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über das Totalverlustrisiko hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

Rechtsrat für Anleger des “Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und (Total-) Verlustrisiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig und fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren, bzw. ihren Anlageberater oder Anlagevermittler geltend zu machen.

 

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