Die EEV AG (EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG, Göttingen/Papenburg) hat am 26.11.2015 beim Amtsgericht – Insolvenzgericht – Meppen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt (Az. 9 IN 213/15). Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 27.11.2015 wurde Herr Rechtsanwalt Stefan Denkhaus (Hamburg) zum vorläufigen Insolvenzverwalter berufen. Außerdem wurde gegenüber der EEV AG ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Verfügungen der EEV AG sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Weitere Insolvenz (-en) im Umfeld der EEV AG
Neben der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV AG) haben auch einige ihrer Tochterfirmen, namentlich die EEV Bioenergie GmbH & Co. KG (Az. 9 IN 210/15) und die EEV Kraftwerke Management GmbH (Az. 9 IN 211/15) Insolvenz beantragt. Bei diesen beiden Unternehmen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin (Hamburg) zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.
Geschäftsgegenstand der EEV AG
Nach eigenen Angaben hatte die EEV AG zuletzt insgesamt etwas über € 26 Mio. bei Anlegern eingeworben und zwar rd. € 16,7 Mio. hiervon in Form von Genussrechten und ca. € 9,5 Mio. in Form sogen. partiarischer Darlehen. Mit diesem Geld wollte die EEV AG den Kauf eines Biomasseheizkraftwerks in Papenburg und die Entwicklung eines Offshore Windpark Projektes (SKUA) finanzieren. Das von der EEV AG erworbene Biomasseheizkraftwerk wurde im Jahre 2003 in Papenburg errichtet und sollte nach Prospektangaben rd. 50.000 Haushalte mit Strom versorgen, Dabei wurden laut Prospekt in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt ca. 160 Millionen, bzw. 140 Millionen kWh Strom eingespeist und Erlöse von ca. 13,6 Mio, bzw. € 14 Mio. erzielt.
Gegründet wurden die Unternehmen erst im Jahre 2012, so dass offenbleibt, ob und inwieweit die massgeblichen Initiatoren über eine hinreichende Erfahrung mit der Projektierung solcher “Kapitalanlagen” verfügen.
Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug gegen Verantwortliche der EEV AG
Bereits seit dem Jahre 2014 ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen verschiedene Manager der EEV wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. Einzelheiten über die Hintergründe dieses Betrugsverdachts hat die Staatsanwaltschaft bislang noch nicht veröffentlicht.
EEV AG Genussrechte, EEV AG Nachrangdarlehen
Die Genussrechte der EEV AG sollten nach den Angaben im Verkaufsprospekt eine Verzinsung von mindestens 6% p.a. erbringen. Außerdem wurde den Anlegern ab dem Jahre 2014 eine Beteiligung in Höhe von 20 Prozent am handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Aussicht gestellt, wodurch die maximale Verzinsung bis auf 9% jährlich steigen sollte. Die Genussrechte der EEV AG wurden mit einem qualifizierten Nachrang ausgestattet, so dass Zahlungen an die Anleger ausgeschlossen sein sollten, falls vorrangige Gläubiger noch nicht befriedigt wurden oder falls durch Zahlungen auf die Genussrechte eine Insolvenz, eine rechtliche Überschuldung oder eine Zahlungsunfähigkeit der EEV AG herbeigeführt würde.
Warnung vor Risiko von Genussrechten der EEV AG bereits seit dem Jahre 2013
Bereits im Jahre 2013 hat der Brancheninformationsdienst “fondstelegramm” in einer Bewertung vom 06.01.2013 vor der Zeichnung von Genussrechten der EEV AG gewarnt. Zum einen fehle ein Prospektgutachten nach IDW S4 sowie eine unabhängige Mittelverwendungskontrolle. Auch lägen keine Bewertungsgutachten für die getätigten Investments der EEV AG vor. Schießlich ließen sich auch die prognostizierten künftigen Erträge kaum nachvollziehen.