Laut einer Pressemitteilung vom 06.05.2013 wurde die Energiekontor AG (Bremen) von der Verbraucherzentrale Hamburg wegen irreführender Angaben im Zusammenhang mit dem Vertrieb ihrer “StufenzinsAnleihe IV” erfolgreich abgemahnt.
Infolge dieser Abmahnung habe sich der Initiator verpflichtet, diese Anleihe nicht mehr als “Sachwertanleihe mit erstrangiger Sicherheit” oder als “sichere Geldanlage” zu bewerben. Außerdem habe das Unternehmen zugesichert, nicht mehr nur im Kleingedruckten, sondern auch in seinen Anzeigen ausdrücklich auf einen möglichen Totalverlust hinzuweisen.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale las sich die Werbung der Energiekontor AG für die “StufenzinsAnleihe IV” so, als würden bei Zahlungsschwierigkeiten oder bei Insolvenz der Emittentin die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger vor den Forderungen aller anderen Gläubiger bedient. Außerdem habe die Bezeichnung “Sachwertanleihe” den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass die Anleihe selbst durch Sachwerte abgesichert sei.
Erst auf den zweiten Blick sei erkennbar gewesen, dass die Anleihegläubiger nur ganz gewöhnliche schuldrechtliche Ansprüche hätten. Interessierte Anleger würden daher im Falle einer Insolvenz der Energiekontor AG Gefahr laufen, den Großteil ihres Kapitals zu verlieren oder gar komplett leer auszugehen. Auf dieses Risiko eines Totalverlustes habe die Emittentin jedoch an keiner Stelle ihrer Werbung aufmerksam gemacht.
Die “StufenzinsAnleihe IV” der Energiekontor AG im Überblick
Mit ihrer “StufenzinsAnleihe IV” will die Energiekontor-Gruppe nach eigenen Angaben interessierten Anlegern die Möglichkeit eröffnen, langfristig am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Die Anleihe biete eine steigende Verzinsung bei überschaubarer Laufzeit.
Ein Vorteil dieser Geldanlage bestünde darin, dass eine stufenweise Rückzahlung von 20% nach Ablauf von 6 Jahren und 80% nach Ablauf von 10 Jahren erfolge. Außerdem weise die Anleihe attraktive Zinsstufen von 6,0% und 6,5% ab dem 01.07.2012 auf.
Bei einem Gesamtvolumen der “StufenzinsAnleihe IV” von € 11,25 Mio. und einer Laufzeit von 10 Jahren können sich interessierte Anleger ab einer Mindesteinlagesumme von € 3.000,- beteiligen.
Rechtsrat für Zeichner der “StufenzinsAnleihe IV” der Energiekontor AG
Falls sich Zeichner dieser festverzinslichen Inhaber-Teilschuldverschreibung aufgrund der vorstehend beschriebenen irreführenden Werbung der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unzutreffend oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Anleihe der Energiekontor AG vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.
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