Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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ENERTRAG Zins 2018 / 2023 – Risiken wegen umfangreicher Ankaufsverpflichtungen?

Laut einem Beitrag des Kapitalanlagen-Informationsdienstes “fondstelegramm” vom 16.05.2013 sollen auf die Emittentin der Unternehmensanleihen “ENERTRAG Zins 2018 / 2023” in Zukunft erhebliche finanzielle Belastungen aus umfangreichen Ankaufsverpflichtungen alter KG-Fonds zukommen, wodurch der Gesellschaft erhebliche finanzielle Risiken drohen könnten.

Dabei sei nach Auffassung des “fondstelegramm” neben den wirtschaftlichen Risiken zum heutigen Zeitpunkt offenbar noch weitgehend unklar, wie diese Rückkäufe konkret finanziert werden sollen.

Bis zum 31.12.2015 sollen sich diese Rückkaufverpflichtungen auf immerhin € 26,8 Mio. summieren und insgesamt rd. € 33 Mio. betragen. Außerdem seien laut Wertpapierprospekt bis Ende des Jahres 2015 wesentliche negative Auswirkungen durch die Ausschüttungsgarantie des geschlossenen Fonds “Windfeld Sonnenberg II” zu erwarten.

Mittelfristig bestünde daher ein ganz beträchtlicher Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf, wobei sich dem Prospekt nicht entnehmen lasse. woher die notwendigen Mittel konkret kommen sollen. Hierzu habe die Emittentin auf Nachfrage mitgeteilt, dass die zurückzukaufenden Kommanditanteile entweder über neu einzuwerbende Anlegergelder, Bankdarlehen, Eigenkapital oder einen anschließenden Verkauf der Kommanditanteile finanziert werden sollen.

 

Angebot und Risiken der Unternehmensanleihen “ENERTRAG Zins 2018 / 2023”

Mit ihren Inhaber-Teilschuldverschreibungen “ENERTRAG Zins 2018” (WKN A1TM2K; ISIN DE000A1TM2K2) und “ENERTRAG Zins 2023” (WKN A1TM2L; ISIN DE000A1TM2L0) will die ENERTRAG AG (Dauerthal) interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einem Mindestanlagebetrag von € 2.500,- in die “Energiezukunft” zu investieren und dabei von bis zu acht Prozent jährlichen Festzinsen zu profitieren.

Die Anleihe “ENERTRAG Zins 2018” hat eine Laufzeit von 5 Jahren bei einer Verzinsung von 6,5% p.a. und die Anleihe “ENERTRAG Zins 2023” eine Laufzeit von 10 Jahren mit einer Verzinsung von 8% p.a. bei einem Gesamtnennbetrag von insgesamt € 12 Mio. ohne Agio.

Die Haupttätigkeit der ENERTRAG AG besteht in der Realisierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere in dem weiteren Ausbau von Windenergieanlagen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Osteuropa einschließlich entsprechender Sevicedienstleistungen wie z.B. Überwachung, Wartung und Instandhaltung.

Die Emissionserlöse aus den beiden Anleihen sollen vorrangig in konkrete Windenergieprojekte in Deutschland investiert werden.

Risiken dieser Anleihen bestehen nach Angaben des “fondstelegramm” u.a. darin, dass es aufgrund von Verzögerungen bei der Neuauslegung des Regionalplans der Region Uckermark/Barnim zu Verschiebungen bei der Projektrealisierung kommen kann, da einige Projekte erst nach der Ausweisung neuer Windeignungsgebiete umgesetzt werden könnten. Dies soll voraussichtlich zu einem Umsatz- und Ergebnisrückgang in den Geschäftsjahren 2012/2013 und 2013/2014 führen.

Sollte es aufgrund der einschlägigen Risiken zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin kommen, kann dies für die Zeichner der Anleihen “ENERTRAG Zins 2018” und “ENERTRAG Zins 2023” unter Umständen zu einem erheblichen Verlust oder gar zu einem Totalverlust führen.

 

Rechtsrat für Zeichner der Anleihen “ENERTRAG Zins 2018” und “ENERTRAG Zins 2023”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Inhaber-Teilschuldverschreibungen der damit einhergehenden Besonderheiten und Totalverlustrisiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Anleihen vorzeitig aus wichtigem Grund zu kündigen und bei eventuellen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu der oben genannten Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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