Laut einer Bewertung des Informationsdienstes “fondstelegramm” handelt es sich bei dem Anlageangebot der ESI Euro Sino Invest GmbH & Co. China 1 KG um ein waghalsiges Wohnprojekt ohne Ausstiegsklausel, bei dem jedenfalls die Initiatoren gut verdienen würden. Begründet wird diese Einschätzung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass es sich bei diesem Angebot um einen riskanten Projektentwicklungsfonds in fernen Ländern und fremden Rechtskreisen handele. Zwar sei es löblich, dass sich die beiden Mitbegründer des Fonds und ein institutioneller Investor an diesem Fonds beteiligen wollten. Allerdings würden die Privatanleger allein gelassen, wenn es mal nicht so gut laufe, während sie im Falle eines planmäßigen Verlaufs kräftig absahnen sollen.
Das Beteiligungsangebot des sogen. “ESI Euro Sino Invest China 1”
Mit dem “ESI Euro Sino Invest China 1” soll interessierten Anlegern die Möglichkeit geboten werden, mittelbar in das chinesische Immobilienprojekt “European Garden” zu investieren und durch die Projektentwicklung sowie die anschließende Veräußerung einen erheblichen Wertzuwachs zu realisieren. Zu diesem Zweck können sich die Anleger als Kommanditisten an der ESI Euro Sino Invest GmbH & Co. China 1 KG beteiligen, die wiederum eine Beteiligung an einer Hongkong-Zweckgesellschaft namens “ESI Euro Sino Invest China Real Estate 1 Ltd.” eingeht.
Für diese Investition wird den Anlegern ein Durchschnittsertrag von ca. 14,5% p.a. vor Steuern und ein Gesamtrückfluss von 141% in Aussicht gestellt. Die Fondslaufzeit wird mit lediglich 2,5 Jahren angegeben, wobei bereits nach 2 Jahren eine Rückzahlung von 50% des Beteiligungskapitals erfolgen soll.
Das Fondsvolumen ist mit € 28,7 Mio. veranschlagt, wobei sich die Mindestbeteiligung pro Anleger auf € 10.000,- zzgl. Agio belaufen soll.
Initiatorin des Fonds ist die ESI Euro Sino Invest GmbH (Erlangen), an der die ZBI AG und die Tucher Invest 2 GmbH als Gesellschafter beteiligt sind.
Das maximale Risiko einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft besteht für Anleger in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Zweckgesellschaft oder des Fonds realisieren.
Rechtsrat für Anleger der ESI Euro Sino Invest GmbH & Co. China 1 KG
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dem sogen. “ESI Euro Sino Invest China 1” der damit verbundenen (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.