Mit Beschluss vom 08.02.2017 hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Schweinfurt über das Vermögen der ESP European Sunpower Verwaltungs-GmbH (Bad Neustadt an der Saale) wegen Zahlungsunfähigkeit die Insolvenz eröffnet (Az. IN 225/16). Zum Insolvenzverwalter der Schuldnerin wurde Rechtsanwalt Karsten Kruschel (Würzburg) bestellt.
Des Weiteren hat das Insolvenzgericht die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 10.03.2017 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und dabei Grund und Höhe ihrer Forderung anzugeben.
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und über die Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde auf den 10.04.2017 anberaumt.
Nachrangdarlehen der ESP European Sunpower Verwaltungs-GmbH
Vor Einleitung des Insolvenzverfahrens hatte die Schuldnerin interessierten Anlegern die Möglichkeit geboten, der Gesellschaft ab einem Mindestbetrag von € 500,- sogen. “Nachrangdarlehen” zu gewähren, die mit 6,5% p.a. bis zu 8% p.a. verzinst werden sollten. Diese Darlehen konnten als Einmalanlagen und in monatlichen Raten eingezahlt werden.
Die mit diesen Nachrangdarlehen eingeworbenen Gelder wollte die Emittentin zur Entwicklung von Photovoltaikprojekten verwenden. Zu diesem Zweck sollten Grundstücke erworben und Baugenehmigungen für Photovoltaikanlagen beschafft werden. Die sich daraus ergebenden Rechte zum Bau einer entsprechenden Anlage sollten sodann an einen Investor weiter veräußert werden mit dem Ziel, einen Solarpark zu errichten und zu betreiben.
Nachdem es bereits im Herbst 2015 zu ersten Verzögerungen bei der Zins- und Rückzahlung auf diese Nachrangdarlehen gekommen war, sind die Zahlungen im Jahre 2016 schließlich ganz ausgefallen, woraufhin im Oktober 2016 der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden musste.
Aufgrund des Nachrangs dieser Darlehen müssen die Anleger nunmehr nach der Insolvenz der ESP European Sunpower Verwaltungs-GmbH befürchten, im Insolvenzverfahren erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger (Rück-) Zahlungen auf ihre Darlehensforderungen zu erhalten. Sollte nicht genügend Vermögen zur Befriedigung vorrangiger Gläubiger vorhanden sein, besteht die Gefahr, dass die Anleger und Darlehensgeber vom Insolvenzverwalter überhaupt keine Zahlungen mehr bekommen, was einem Totalverlust der von ihnen eingezahlten Gelder gleich käme.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Nachrangdarlehen der ESP European Sunpower Verwaltungs-GmbH
Anleger und Nachrangdarlehensgläubiger der Schuldnerin sollten ihren Anspruch gegen die Schuldnerin auf Zins- und Rückzahlung aus diesen Darlehen in jedem Falle beim Insolvenzverwalter anmelden, bzw. anmelden lassen, um zu gewährleisten, dass sie die ihnen zustehenden Gelder zumindest teilweise zurückerhalten.
Die Anmeldung der Forderung kann grundsätzlich auch noch nach Ablauf der vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist vorgenommen werden.
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Nachrangdarlehensverträge der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie außerdem anwaltlich prüfen lassen, ob ihnen wegen ihrer Verluste möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der ESP European Sunpower Verwaltungs-GmbH oder deren Emissionshelfer zustehen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
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