Mit Beschluss vom 01.10.2015 hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Offenbach über das Vermögen der Faktum Finance GmbH (GF: Gerhard Walter) ein Insolvenzverfahren eröffnet (Az 8 IN 320/15). Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen schriftlich bis zum 17.11.2015 beim Insolvenzverwalter anzumelden und dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch genommen werden. Termin zur Gläubigerversammlung, wo über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters abgestimmt werden soll, wurde auf den 18.12.2015 bestimmt.
Informationen zur Insolvenz der Faktum Finance GmbH
Der Insolvenzverwalter hat zu den Gründen für die Insolvenz mitgeteilt, dass die Faktum Finance GmbH zur Finanzierung von Immobilienprojekten, bzw. zur Umsetzung ihres Geschäftszweckes Darlehen bei Anlegern aufgenommen hat, wobei einige dieser Darlehen mit einer sogen. Nachrangklausel versehen waren. Zu Absicherung der Rückzahlungsansprüche wurden mit wenigen Ausnahmen sämtlichen Anlegern Grundschulden an den zu finanzierenden Immobilien bestellt.
In diesem Zusammenhang hatte allerdings die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Faktum Finance GmbH darauf hingewiesen, dass die Verträge über die Nachrangdarlehen in Verbindung mit der Absicherung der Rückzahlungsansprüche den Tatbestand des erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts erfüllen würden und die Schuldnerin aufgefordert, die Darlehensverträge mit den Anlegern rückabzuwickeln.
Da die durch die Anleger zur Verfügung gestellten Darlehen jedoch in Immobilien investiert wurden und eine Veräußerung dieser Immobilien kurzfristig nicht möglich war, fehlte der Faktum Finance GmbH die für die Rückabwicklung benötigte Liquidität, weswegen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz gestellt werden musste.
Ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um sämtliche Darlehen der Anleger zurückzuzahlen, konnte bislang noch nicht geklärt werden.
Schadensersatzansprüche für Darlehensgeber der Faktum Finance GmbH?
Aufgrund der Tatsache, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Darlehensverträge der Faktum Finance GmbH als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft qualifiziert hat, können geschädigte Anleger unter Umständen auch außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadensersatzansprüche unmittelbar gegen die Initiatoren und die Emissionshelfer der Faktum Finance GmbH durchsetzen, die auf Rückzahlung der Darlehen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Forderungen gegen die Insolvenzmasse gerichtet sind.
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