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FERI Private Equity Portfolio 2017 ein (Dach-) Fonds mit doppeltem Blind-Pool-Risiko?

Laut einer Bewertung des Kapitalanlagen-Informationsdienstes “fondstelegramm” vom 30.03.2017 besteht bei dem sogen. “FERI Private Equity Portfolio 2017” der FEREAL AG (Bad Homburg) ein doppeltes Blind-Pool-Risiko.

Begründet wird diese Meinung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass die Anleger bei diesem FERI-Fonds letztlich nicht wüssten, in welche Zielfonds ihre Gelder investiert würden und über welchen Track-Record die für die Auswahl, den Erwerb und den Verkauf der Zielfonds zuständige FERI Trust GmbH verfüge.

Laut “fondstelegramm” sollen die zur FERI-Gruppe gehörenden Gesellschaften nach Prospektangaben zwar eine mehr als fünfzehnjährigen Erfahrung in der systematischen Auswahl von Private Equity Managern und Zielfonds haben. Allerdings würden belastbare Aussagen hierzu im Verkaufsprospekt fehlen.

Außerdem seien die laufenden Kosten des Fonds für einen Dachfonds durchaus beachtlich.

 

Das Angebot des “Private Equity Portfolio 2017” im Überblick

Die unter der Adresse der FERI Trust GmbH (München) erreichbare Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. geschlossene Invest KG bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, sich ab einer Mindestanlagesumme von € 50.000,- (Anteilklasse I), bzw. € 250.000,- (Anteilklasse II) zuzüglich Agio mittelbar über eine Treuhänderin an der Fondsgesellschaft zu beteiligen.

Diese will wiederum die Anlegergelder in diverse Zielfonds investieren, bei denen der Schwerpunkt der Investitionen auf kleineren und mittleren Portfoliounternehmen in Europa und den USA liegen soll.

Die maximale Summe aller Kapitaleinlagen wird mit € 100 Mio. angegeben. Die minimale Anlagesumme soll sich auf € 25 Mio. belaufen.

Die Laufzeit des Fonds endet am 31.12.2029, wobei allerdings auch über diesen Zeitpunkt hinaus eine Fortsetzung durch mehrheitlichen Gesellschafterbeschluss erfolgen kann.

Laut Verkaufsprospekt ist vor Ablauf der sogenannten Grundlaufzeit eine vorzeitige ordentliche Kündigung der Beteiligung ausgeschlossen. Anleger können daher bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ihre Beteiligung an dem “FERI Private Equity Portfolio 2017” nur außerordentlich kündigen.

Gründungsgesellschafter dieses FERI-Fonds sind die FPE Private Equity Koordinations GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die FPE Private Equity Beteiligungs-Treuhand GmbH als Treuhänderin.

Die Verwaltung des “FERI Private Equity Portfolio 2017” erfolgt durch die FEREAL AG (Bad Homburg) als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, die gleichzeitig auch Prospektherausgeberin des Fonds und damit für dessen Inhalt verantwortlich ist.

 

Risiken der Beteiligung

Aufgrund ihrer mittelbaren Beteiligung an der Fondsgesellschaft und den zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch nicht bekannten Zielfonds tragen die Anleger alle mit der wirtschaftlichen Entwicklung dieses AIF verbundenen Risiken.

Diese Risiken bestehen beispielsweise darin, dass die in Zukunft durch die Zielfonds erworbenen Portfoliounternehmensbeteiligungen nicht, bzw. nicht nicht vollständig oder nur zu geringeren Preisen, bzw. nur mit zeitlicher Verzögerung wieder veräußert werden können.

Aufgrund ihrer Konzeption als Dachfonds, der lediglich in Zielfonds investiert und nicht direkt in Portfoliounternehmen, hat die Fondsgesellschaft außerdem keinen unmittelbaren Einfluss auf die Kauf- und Verkaufsentscheidungen in Bezug auf potenzielle Beteiligungen an diesen Unternehmen. Diese werden vielmehr von den jeweiligen Entscheidungsträgern der betreffenden Zielfonds getroffen, so dass der Einfluss des “FERI Private Equity Portfolio 2017” auf die Wahrnehmung von Rechten als Investor der Zielfonds beschränkt sein wird.

Zwar erfolgen die Investitionen der Anleger in den AIF sowie alle laufenden Liquiditätsausschüttungen und Kapitalrückflüsse aus dem Fonds in Euro. Allerdings besteht im Rahmen der Investitionsstruktur ein Währungsrisiko dahingehend, dass Investitionen auch in anderen Währungen als dem Euro getätigt werden.

Ein weiteres Risiko des “Private Equity Portfolio 2017” ist darin zu sehen, dass die in das Fondskonzept eingebundenen Vertragspartner wie etwa die FEREAL AG, die FERI Trust GmbH, die Manager der Zielfonds, die Verwahrstelle oder weitere eingebundene Dienstleister ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft nicht nachkommen könnten. Eine unterlassene oder nur teilweise Erfüllung dieser vertraglichen Verpflichtungen kann unter Umständen eine Vielzahl negativer Auswirkungen nach sich ziehen wie etwa die Tätigung unwirtschaftlicher Investitionen oder ähnliches.

Auch die Tatsache, dass Zielfonds oder Portfoliounternehmen einen Teil der für sie erforderlichen Liquidität durch die Aufnahme von Fremdkapital finanzieren können, kann aufgrund des dadurch eintretenden Hebel-Effektes risikoerhöhend wirken.

Alles in allem können einzelne dieser Risiken oder auch deren Kombination bei investierten Anlegern zu einem Totalverlust ihrer Einlage führen. Darüber hinaus besteht sogar die Möglichkeit, dass Anleger im Falle eines Wiederauflebens ihrer Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB oder im Falle einer Haftung gemäß §§ 30, 31 GmbHG analog verpflichtet sein könnten, weitere Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten.

Da es sich u.a. bei der FEREAL AG, der FPE Private Equity Koordinations GmbH, der FPE Private Equity Beteiligungs-Treuhand GmbH und der FERI Trust GmbH um mittel- oder unmittelbare Tochtergesellschaften der FERI AG handelt, können sich aus der Zugehörigkeit dieser Unternehmen zum gleichen Konzern auch eine Vielzahl von Interessenkonflikten ergeben.

Wenn Anleger ihre Beteiligung an dem “FERI Private Equity Portfolio 2017” durch ein privates Darlehen finanziert haben und nicht mehr in der Lage sind, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, kann dies sogar zu einer weitergehenden Verschuldung bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz führen.

 

Rechtsrat für Anleger des “FERI Private Equity Portfolio 2017”

Falls sich Anleger dieses Fonds bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “FERI Private Equity Portfolio 2017” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren oder deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile sowie deren Bewertung und Rating in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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