Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
  • Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!


FHH Immobilien 11 – Aktiv Select Deutschland II ein risikoreicher Projektentwicklungsfonds?

In einer Analyse des sogen. “FHH Immobilien 11 – Aktiv Select Deutschland II” der FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Vermögensbeteiligungen vom 20.10.2011 kommt der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm” zu der Bewertung, dass es sich bei diesem Beteiligungsangebot um einen risikoreichen Projektentwicklungsfonds mit hohem revolvierenden Blindpool-Anteil handele.

Begründet wird diese Einschätzung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass bei Auflegung dieses Fonds nicht feststünde, auf welche Art und Weise sich die Gesellschaft an den noch unbekannten Projektentwicklungen beteiligen wolle. Außerdem entstünde aufgrund der Re-Investitionsstrategie des Fonds nebenbei ein Interessenkonflikt mit dem Vorgängerfonds hinsichtlich der Auswahl der Projekte. Im übrigen könnten Interessenkonflikte auch dadurch entstehen, dass der Treuhander mit dem “FHH Fondshaus Hamburg” verflochten sei.

Das Beteiligungsangebot des “FHH Immobilien 11 – Aktiv Select Deutschland II”

Mit dem Beteiligungsangebot an der FHH Immobilienfonds Aktiv Select Deutschland 2 GmbH & Co. KG will die FHH Fondshaus Hamburg interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich ab einer Mindestzeichnungssumme von € 15.000,- zzgl. Agio mittelbar über die Fondsgesellschaft an Immobilien-Projektentwicklungen zu beteiligen. Dabei soll ausschließlich auf dem deutschen Immobilienmarkt investiert werden.

Die Fondsgesellschaft sieht sich selbst laut Verkaufsprospekt als alternative Finanzierungsmöglichkeit für Projektentwickler, um deren Immobilienprojekte weiter voranzutreiben. Entsprechende Investitionen können erfolgen durch unmittelbare Beteiligungen an Projektgesellschaften (Direktbeteiligung), mittelbare Beteiligungen an Projektgesellschaften über eine Zwischengesellschaft oder durch partiarische Darlehen und durch den Erwerb von Genussrechten an Projektgesellschaften.

Das Fondsvolumen soll sich auf rund € 30 Mio. belaufen und von Seiten der geschäftsführenden Kommanditistin auf bis zu rund € 50 Mio. erhöht werden können. Gründungsgesellschafter des “FHH Immobilien 11 – Aktiv Select Deutschland II” sind die FHH Fondshaus Hamburg Fondsbeteiligung Immobilien GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), die FHH Fondshaus Hamburg Management GmbH als geschäftsführende Kommanditistin und die FHT Fondshaus Treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin.

Der Planungshorizont für dieses Investment liegt bei rund acht Jahren und soll am 31.12.2019 enden, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen zweimal um ein Jahr verlängert werden. Auszahlungen, bzw. Ausschüttungen sollen grundsätzlich erst erfolgen, wenn die jeweiligen Projekte anteilig realisiert und entsprechende Erträge von den Objektgesellschaften an die Fondsgesellschaft ausgezahlt worden sind.

Das maximale Risiko für Anleger dieses Fonds besteht grundsätzlich in einem möglichen Totalverlust der Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft oder eines oder mehrerer Projektentwickler realisieren. Sollte ein Anleger seine Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über das Risiko eines Totalverlustes hinaus die Gefahr einer persönlichen Überschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

Rechtsrat für Anleger des “FHH Immobilien 11 – Aktiv Select Deutschland II”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “FHH Immobilien 11 – Aktiv Select Deutschland II” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

 

Ähnliche Artikel

Keine ähnlichen Artikel gefunden

Ich habe Ihren Beitrag "FHH Immobilien 11 – Aktiv Select Deutschland II ein risikoreicher Projektentwicklungsfonds?" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht