Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Gallus GIK 20 – Wandlungsangebot der AMAGVIK AG rechtswidrig?

Die AMAGVIK AG (Schweiz, St. Gallen) hat den Nachrangdarlehensgebern der Gallus GIK 20 GmbH & Co. KG kürzlich Angebote unterbreitet, ihre Darlehen in Partizipationsscheine umzuwandeln.

Nachdem inzwischen jedoch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verdacht geäußert hat, dass die Partizipationsscheine der AMAGVIK AG in Deutschland ohne den erforderlichen Prospekt angeboten werden, sollten Anleger und Zeichner von Nachrangdarlehen der GIK 20 GmbH & Co. KG, die das Wandlungsangebot bereits angenommen haben, diese Umwandlung wegen Irrtums und wegen arglistiger Täuschung schnellstmöglich anfechten, um spätere Rechtsnachteile zu vermeiden.

 

Gallus GIK 20 GmbH & Co. KG – Wandlungsangebot der AMAGVIK AG laut BaFin ohne Veröffentlichung des erforderlichen Prospektes unzulässig

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in verschiedenen Verdachtsmeldungen zur Gallus Immobilien Gruppe hervorgehoben hat, dürfen in Deutschland Wertpapiere wie etwa die Partizipationsscheine der AMAGVIK AG für Anleger der Gallus Immobilien GIK 20 GmbH & Co. KG grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines zuvor von ihr gebilligten Prospektes öffentlich angeboten werden.

Das öffentliche Angebot solcher Partizipationsscheine ohne einen von der BaFin gebilligten Prospekt stellt in der Regel einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Art. 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Diese Prospektpflicht dient insbesondere dazu, eine Prüfung zu ermöglichen, ob die gesetzlich geforderten Mindestangaben zu dem Anlageangebot gemacht wurden und ob das wirtschaftliche Konzept des Emittenten verständlich und widerspruchsfrei ist.

Für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines solchen Prospektes haften die Anbieter und Emittenten der angebotenen Wertpapiere und Partizipationsscheine gleichermaßen auf Schadensersatz, bzw. Rückerstattung des Erwerbspreises.

Vor diesem Hintergrund sollten Zeichner von Nachrangdarlehen der GIK 20 GmbH & Co. KG und aller anderen GIK-Gesellschaften, die das Wandlungsangebot der AMAGVIK AG angenommen haben, prüfen lassen, ob und inwieweit ihnen der Präsident des Verwaltungsrates dieser Gesellschaft Herr Michael Oehme bei etwaigen Schäden und Verlusten im Zusammenhang mit der Annahme des Wandlungsangebotes persönlich auf Schadensersatz haftet.

 

Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung durch Anlageberater oder Anlagevermittler

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater oder Anlagevermittler die von ihnen beratenen Anleger regelmäßig vollständig und wahrheitsgemäß über alle Besonderheiten und Risiken eines solchen spekulativen Investments wie etwa die Nachrangdarlehen der GIK 20 GmbH & Co. KG aufklären und beraten.

Insbesondere müssen sie vor einer entsprechenden Empfehlung und Vermittlung eingehend prüfen, ob eine solche hochriskante Kapitalanlage für den jeweiligen Anleger angesichts seiner Kenntnisse und Erfahrungen und seiner generellen Risikoneigung überhaupt angemessen, bzw. geeignet ist.

Verletzten die Anlageberater oder Anlagevermittler diese oder ähnliche Pflichten, haften sie, bzw. ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dem falsch beratenen Anleger grundsätzlich auf Erstattung aller Verluste, die sie mit der Zeichnung der betreffenden Kapitalanlage erlitten haben.

 

Rechtsrat für Zeichner von Nachrangdarlehen der Gallus GIK 20 GmbH & Co. KG

Falls Anleger und Zeichner von Nachrangdarlehen der Gallus Immobilien Gruppe oder der Gallus Immobilien Konzepte GmbH den Eindruck haben, von ihrem Anlageberater oder Vermittler unvollständig oder fehlerhaft über die Besonderheiten und Risiken solcher qualifizierter Nachrangdarlehen aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht worden zu sein, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit in ihrem speziellen Fall die Möglichkeit besteht, von dem Anbieter und Emittenten dieser Kapitalanlage oder dem Berater Schadensersatz zu verlangen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.

In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.

Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie während des gesamten Insolvenzverfahrens auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

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