Nachdem die Gallus Immobilien eG aus München ihren Anlegern und Mitgliedern kürzlich mitgeteilt hat, dass die Genossenschaft durch einen Beschluss der außerordentlichen Anlegerversammlung aufgelöst wurde und sich seitdem in Liquidation befinden soll, steht eine Bestätigung dieser Tatsache durch eine entsprechende Eintragung im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts München bislang (Stand 01.08.2024) noch aus.
Fraglich bleibt daher, ob Anleger ihre Beteiligung an dieser Genossenschaft möglicherweise doch vorzeitig kündigen und die Rückzahlung ihres Abfindungsguthabens verlangen können.
Die Gallus Immobilien eG aus München und ihre geschäftliche Tätigkeit
Nach eigenen Angaben wurde die Gallus Immobilien eG zu dem Zweck gegründet, die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder durch die Errichtung, die Bewirtschaftung und den Verkauf von Immobilien verschiedenster Art zu fördern.
Dieser Geschäftsgegenstand wurde im Jahre 2020 dahingehend geändert, bzw. ergänzt, dass nunmehr insbesondere auch eine gute und sichere Wohnungsversorgung der Genossenschaftsmitglieder zu sozial verträglichen Kosten Genossenschaftszweck sein sollte.
Zwecks Förderung der Interessen ihrer Mitglieder sollte ab diesem Zeitpunkt auch der Betrieb von Bauträgergeschäften und die Beteiligung an sonstigen Immobilienprojekten möglich sein.
Sie durfte außerdem auch investierende Mitglieder aufnehmen und stille Beteiligungen sowie Genussrechte und Genussscheine ausgeben und ihre Geschäfte auch durch Nachrangdarlehen ihrer Mitglieder mit qualifiziertem Rangrücktritt finanzieren.
Für ihre Beteiligung als Mitglied bei der Gallus Immobilien eG sollten Anleger und Investoren eine Mindestverzinsung von ursprünglich 6% p.a. erhalten.
Unzulässige Verzinsung von Geschäftsguthaben? Erfahrungen unserer Anwälte in einem vergleichbaren Fall
Fraglich bleibt, ob möglicherweise die den Mitgliedern der Gallus Immobilien eG (München) zugesagte Mindestverzinsung ihrer Einlagen unzulässig ist.
Bereits vor den letzten gesetzlichen Änderungen zum Schutze von Genossenschaften und ihren Mitgliedern vor einer finanziellen Ausbeutung war zweifelhaft, ob eine Genossenschaft wie die Gallus Immobilien eG ihren Mitgliedern eine solche Mindestverzinsung gewähren darf.
Aus einem maßgeblich von unserer Kanzlei bearbeiteten Parallelverfahren zu einer ähnlichen (Immobilien-) Genossenschaft liegt uns ein ausführliches Rechtsgutachten vor, in dem unter anderem festgestellt wurde, dass bei einer solchen Mindestverzinsung von Geschäftsguthaben der Mitglieder einer Genossenschaft regelmäßig der eigentliche Förderungszweck nicht mehr erfüllt werde.
In diesem Gutachten wurde weiter festgestellt, dass solch hohe (Mindest-) Zinsen nach allen einschlägigen Erfahrungen die wirtschaftliche Plausibilität und Rentabilität des Geschäftsmodells der Genossenschaft in Frage stellen und somit auch eine Gefährdung der Interessen ihrer Mitglieder mit sich bringt.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner bei der Gallus Immobilien eG
Falls Mitglieder oder Anleger der Gallus Immobilien eG im Rahmen der Liquidation Verluste befürchten oder Zinsen von ihnen zurückgefordert werden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihre Geldanlage vorzeitig zu kündigen und eventuelle Verluste zu vermeiden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.