Die Gallus Immobilien Konzepte GmbH (München) hat aktuell die Nachrangdarlehensgeber der GIK 20 GmbH & Co. KG (Projekt MFH Amriswil 2) mit Schreiben vom 27.06.2024 darüber informiert, dass aufgrund der bislang noch nicht erfolgten Feststellung der Jahresabschlüsse für das Jahr 2023 bis auf weiteres keine Zins- oder Rückzahlungen mehr an die Anleger erfolgen würden.
Begründet wird dies damit, dass der in den Nachrangdarlehensverträgen verankerte Zahlungsvorbehalt zur Gleichbehandlung aller eine Auszahlung von Zinsen oder die Rückzahlung des Darlehensbetrages nicht zulasse.
Drohen jetzt bald Insolvenzverfahren bei der Gallus Immobilien Konzepte Gruppe?
Nach unseren Erfahrungen bedeutet die Einstellung von Zins- und Rückzahlungen bei Nachrangdarlehen von Immobilienunternehmen wie der Gallus Immobilien Gruppe meist nichts Gutes, auch wenn diese Maßnahme hier (nur) mit einem verspäteten Jahresabschluss begründet wurde.
Meist liegt die eigentliche Ursache für solche Zahlungsstockungen oder Zahlungseinstellungen darin, dass das betreffende Unternehmen schlichtweg wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, die ursprünglich zugesagten Zinsen, geschweige denn das Darlehenskapital an die betreffenden Nachrangdarlehensgeber zu zahlen.
Ob diese Zahlungseinstellung auch bei der Gallus Immobilien Konzepte GmbH und den mit ihr verbundenen Unternehmen zur Eröffnung diverser Insolvenzverfahren führt, bleibt vorerst abzuwarten.
Gallus Immobilien eG, Gallus Immobilien 1 GmbH & Co. KG sowie Gallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG ebenfalls in Zahlungsschwierigkeiten?
Weitere Gesellschaften der Münchener Immobilien Gruppe scheinen ebenfalls Probleme zu haben.
Die Gallus Immobilien eG hat bereits ihre Liquidation beantragt. Ob und in welcher Höhe die dort investierten Anleger ihre Gelder zurückerhalten werden, steht derzeit noch in den Sternen.
Auch die Gallus Immobilien 1 GmbH & Co. KG sowie die Gallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG scheinen wirtschaftliche Probleme zu haben. Die letzten Jahresabschlüsse dieser beiden Gesellschaften lassen jedenfalls nichts Gutes erahnen.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Vermögensanlagen der Gallus Immobilien Konzepte GmbH
Falls Anleger oder Nachrangdarlehensgeber bei Unternehmen der Gallus Immobilien Konzepte Gruppe vergeblich auf rückständige Zinsen oder die Rückzahlung ihres Anlagebetrages warten, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, die dort investierten Gelder möglichst in voller Höhe zurückzuerhalten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.