Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Gallus Unternehmensgruppe: Geschäftsführung ausgetauscht

Die Gallus Unternehmensgruppe (München, Heidelberg) hat ihre Geschäftsführung ausgetauscht. Der ehemalige Vorstand Michael Bauer hat bei diversen Gesellschaften der Unternehmensgruppe sein Amt niedergelegt und als neuer Geschäftsführer wurde Lenard von Stockhausen eingesetzt.

Warum dieser Wechsel innerhalb der Gallus Immobilien Wohnbau Gruppe erfolgt ist, bleibt ebenso unklar wie die Frage, ob der Austausch der Geschäftsführung mit der jüngsten Einstellung von Zins- und Rückzahlung auf verschiedene Nachrangdarlehensverträge mit unzähligen Anlegern zu tun hat.

Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob der neue Geschäftsführer Lenard von Stockhausen in der Lage sein wird, die Gründe für die ausbleibenden Zahlungen aufzuarbeiten oder ob ein Insolvenzverfahren bei den betroffenen Gesellschaften und der Genossenschaft droht.

 

Die Gallus Unternehmensgruppe aus München: Immobilien in der Schweiz

Das Business Modell der Gallus Unternehmensgruppe besteht nach eigenen Angaben darin, interessierten Kapitalanlegern aus Deutschland sogenannte “qualifizierte Nachrangdarlehen” anzubieten, um die dadurch eingenommenen Gelder über Objektgesellschaften in Projektentwicklungen von Wohnimmobilien in der Schweiz, Österreich oder Deutschland zu investieren.

Nach Veräußerung der entsprechenden Objekte sollten die Anleger, bzw. Nachrangdarlehensgeber das in die Gallus Immobilien Wohnbau Gruppe investierte Geld einschließlich Zinsen zurückerhalten.

Begründet wurden die Investitionen in den Schweizer Immobilienmarkt von der Gallus Immobilien Konzepte GmbH unter anderem damit, dass dort die Aussichten aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnimmobilien und des weiterhin stagnierenden Angebots überdurchschnittlich gut seien.

Die Gallus Immobilien Konzepte GmbH als Initiatorin dieses Modells setze seit Jahren auf entsprechende Partnerschaften mit vor Ort tätigen Unternehmen, was steuer- und kontrollierbare Geschäftsabläufe von der Projektentwicklung über die Bauträgerschaft bis hin zum Verkauf gewährleisten soll.

Allerdings weisen die von hunderten deutscher Anleger an die einzelnen Gesellschaften der Gallus Unternehmensgruppe (z.B. GIK 2, 3, 4, 6, 20 GmbH & Co. KG) begebenen Nachrangdarlehen exorbitant hohe Risiken auf, weil sie regelmäßig völlig unbesichert und im Übrigen gegenüber allen anderen Gläubigern der Gesellschaften nachrangig sind, so dass die Anleger ihre Gelder erst dann zurückerhalten werden, wenn alle anderen Verbindlichkeiten der jeweiligen Nachrangdarlehensgeber befriedigt sind.

 

FINANZWELT hat sich von ihren Chefredakteur Lenard von Stockhausen getrennt

Vor und auch noch während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer bei der Gallus Unternehmensgruppe war Herr Lenard von Stockhausen als Chefredakteur bei dem Fachmagazin FINANZWELT tätig.

Wie die FINANZWELT allerdings am 18.07.2024 in eigener Sache mitgeteilt hat, wurde Herr von Stockhausen “mit sofortiger Wirkung” von seinen bisherigen Aufgaben entbunden.

Ob diese Entbindung mit dessen Engagement als Geschäftsführer bei der Gallus Immobilien Wohnbau Gruppe zu tun hat, ist derzeit unklar.

Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob und wie es Herrn von Stockhausen gelingen wird, die offenkundigen Zahlungsstockungen der Gesellschaften zu beseitigen.

 

Schadensersatzansprüche der Anleger gegen ihren Anlageberater oder Anlagevermittler?

In den meisten bislang von unserer Kanzlei für betroffene Mandanten geprüften Fällen haben sich erhebliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die beteiligten Anlageberater und Vermittler ihre gegenüber den Anlegern bestehenden Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt haben dürften.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anlageberater oder Anlagevermittler bei der Empfehlung einer Kapitalanlage wie den hier vorliegenden Nachrangdarlehen grundsätzlich dazu verpflichtet, den von ihm beratenen Anleger vollständig und richtig über alle mit dieser Kapitalanlage einhergehenden Besonderheiten und Risiken eingehend aufzuklären.

Um eine solche Aufklärung durchführen zu können, bedarf es vorab der eigenen Information des Beraters oder Vermittlers über die tatsächliche Wirtschaftlichkeit der von ihm empfohlenen Kapitalanlage sowie über die Bonität und Seriosität des oder der Kapitalsuchenden, denn ohne zutreffende Angaben hierüber kann ein Anleger sein Engagement nicht zuverlässig beurteilen und demgemäß auch keine sachgerechte Anlageentscheidung treffen.

Dabei darf sich der Berater oder Vermittler auch nicht allein blind auf die Angaben des Kapitalsuchenden und Anbieters der Vermögensanlage verlassen. Er ist vielmehr verpflichtet, auch eine eigene eingehende Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Plausibilität des fraglichen Anlagekonzeptes sowie der Bonität und Seriosität der (angeblich) dahinter stehenden Personen vorzunehmen, um die von ihm betreuten Anleger sachgerecht über die mit dieser Kapitalanlage einhergehenden Besonderheiten und Risiken aufklären und beraten zu können.

Tut er dies nicht, macht er sich gegenüber den von ihm beratenen Anlegern regelmäßig schadensersatzpflichtig und ist ihnen daher zur Erstattung ihrer mit der fraglichen Anlage erlittenen Verluste verpflichtet.

 

Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Nachrangdarlehen bei der Gallus Immobilien Wohnbau Gruppe

Falls Anleger und Nachrangdarlehensgeber der Gallus Unternehmensgruppe von ihrem Berater oder Vermittler über die besonders hohen Verlust- und Totalverlustrisiken dieser “Kapitalanlage” unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen ihren Anlagevermittler zustehen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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