Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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GenoGen eG – Genossenschaft für Generationen – : Kapitalanlage mit Blindpool-Risiko

Mit ihrem Angebot einer genossenschaftlichen Beteiligung will die “GenoGen eG – Gesellschaft für Generationen -” aus Borken interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, Gelder mittelbar über ihre Genossenschaft u.a. in verschiedene Immobilienprojekte und Venture-Capital-Beteiligungen zu investieren.

Laut Satzung der Genossenschaft vom 12.06.2012 ist (Haupt-) Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit die Förderung der Mitglieder (Genossen) durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Zu diesem Zweck soll sich die GenoGen eG auch an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben, bzw. übernehmen oder Tochterunternehmen gründen können.

In der Satzung vorgesehen ist darüber hinaus auch die Bewirtschaftung, die Errichtung, der Erwerb, die Veräußerung und die Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen (z.B. Gemeinschaftsanlagen, Läden, Räume für Gewerbebetriebe etc.).

Interessierte Anleger, bzw. Genossen haben die Möglichkeit, sich gegen Zahlung eines sogen. “Eintrittsgeldes” von einmalig € 500,- an der Genossenschaft zu beteiligen. Ein Gesellschaftsanteil soll dabei € 100,- kosten, wobei beliebig viele Gesellschaftsanteile übernommen werden können.

Für Kapitalanleger beträgt die Mindestzeichnungzeichnungssumme € 2.500,-, die auch in (Mindest-) Raten von € 50,- pro Monat eingezahlt werden kann. Sonderzahlungen sollen jederzeit formlos möglich sein.

Eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft bei der GenoGen eG ist erstmals nach 6 Jahren Laufzeit zum Ende eines Geschäftsjahres vorgesehen und muss mindestens 2 Jahre vor dem Zeitpunkt des geplanten Ausscheidens schriftlich erklärt werden. Zum Zeitpunkt des Ausscheidens soll den kündigenden Genossen ihr sogen. Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt werden. Im übrigen ist in der Satzung vorgesehen, dass auch im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten sind.

Der Vertrieb der Genossenschaftsanteile erfolgt über das Finanzdienstleister-Netzwerk der ProEstatis Unternehmensgruppe.

Risiken einer Beteiligung an der GenoGen eG – Genossenschaft  für Generationen –

Da die GenoGen eG (Vorstände laut Satzung: Maik Paul, Thomas Reith, Simon Wittmann) mit dem gezeichneten und noch einzuwerbenden Genossenschaftskapital Immobilien und Venture-Capital-Beteiligungen erwerben will, die zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht bekannt sind, besteht bei Investitionen in dieses Genossenschaftsmodell grundsätzlich ein sogen. Blind-Pool-Risiko.

Das maximale Risiko für Genossenschaftsmitglieder liegt in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage, bzw. Investition. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Genossenschaft realisieren. Eine über die gezeichnete Einlage hinausgehende persönliche Haftung der einzelnen Mitglieder für Verbindlichkeiten der Genossenschaft oder eine entsprechende Nachschusspflicht soll im übrigen nicht bestehen.

Rechtsrat für Anleger, bzw. Genossen der GenoGen eG

Falls Anleger, bzw. Mitglieder der Genossenschaft sich bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Mitgliedschaft bei der GenoGen eG vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu der oben genannten Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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