Nach einer Mitteilung des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – Frankfurt am Main vom 25.04.2016 wurde am 22.04.2016 über das Vermögen der Global Financial Invest AG (GFI AG) ein Insolvenzverfahren eröffnet (Az 810 IN 85/15). Insolvenzverwalterin der Gesellschaft ist Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters.
Das Insolvenzgericht fordert die Gläubiger auf, Insolvenzforderungen bis zum 23.05.2016 schriftlich bei der Insolvenzverwalterin anzumelden und ihr unverzüglich mitzuteilen, ob und welche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Global Financial Invest AG in Anspruch genommen werden.
Desweiteren hat das Insolvenzgericht für den 04.07.2016 eine Gläubigerversammlung anberaumt, wo über die Wahl des Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses, die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen und die Fortführung der Global Financial Invest AG befunden werden soll.
Das System der “Global Financial Invest AG”
Die Global Financial Invest AG hat interessierten Anlegern angeboten, deren Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Investmentdepots, fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen sowie Bausparverträge zu “kaufen” und wollte die so eingeworbenen Gelder in einen “Immobilienhandel mit System und Sicherheit” investieren. Dabei sollten notleidende Immobilienportfolios aus Zwangsversteigerungen und Bankverwertungen erworben und zu einem späteren Zeitpunkt mit hohem Gewinn wieder verkauft werden. Geplant war, diese Immobiliengeschäfte ausschließlich aus Eigenkapital, also aus den erhaltenen Anlegergeldern zu finanzieren.
Den “Verkäufern” der o.g. Kapitalanlagen, also den geschädigten Anlegern wurde über die jeweiligen Kauf eine “Urkunde” ausgestellt und je nach Ankaufsumme eine feste monatliche Auszahlung sowie eine hohe Schlusszahlung versprochen.
Auf diese Weise sollten ausgezahlten Rückkaufswerte, bzw. Guthaben der Anleger pro Kaufvertrag um 100% gesteigert werden.
Da es sich bei diesem Geschäftsmodell der Global Financial Invest AG jedoch um ein sogen. “unerlaubtes Einlagengeschäft” handelt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Gesellschaft bereits im Jahre 2012 die weitere Entgegennahme solcher Gelder untersagt und die Rückabwicklung aller bisherigen Verträge angeordnet.
Wertlose “Treuhandgarantie” der Global Financial Invest AG
Geworben wurde für dieses Anlagemodell u.a. mit einer sogen. “Treuhandgarantie”, die jedoch ausschließlich darin bestand, dass ein externer Rechtsanwalt als angeblicher “Treuhänder” mit der Aufgabe befasst wurde, die jeweiligen Versicherungs-, Renten-, Bauspar- und sonstigen Anlageverträge der Anleger zu kündigen und die aus dieser Kündigung erhaltenen Gelder an die Global Financial Invest AG weiterzuleiten.