Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Global TREE Project AG – BaFin vermutet fehlenden Prospekt bei TREE- und eTREE-Token

In einer Bekanntmachung zur Global TREE Project AG (Hünenberg, Schweiz) vom 19.12.2023 äußert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den hinreichend begründeten Verdacht, dass das Unternehmen in Deutschland Wertpapiere in Form von eTREE-Token und TREE-Token ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

Laut BaFin sind Anhaltspunkte für eine Ausnahme der in Deutschland geltenden Prospektpflicht für solche Geldanlagen nicht ersichtlich.

 

Die Global TREE Project AG und ihr Geschäftskonzept

Die Global TREE Projekt AG wirbt damit, einzigartige Konzepte entwickelt zu haben, die es interessierten Anlegern ermöglichen sollen, sich an nachhaltigen Projekten zu beteiligen. Investiert werden soll unter anderem in schnell wachsende Eukalyptusbäume, deren Holz in regelmäßigen Abständen geerntet und verkauft werde.

Anleger könnten bereits durch den Kauf einer Mindestfläche von einem halben Hektar Waldbesitzer werden. Während einer Vertragslaufzeit von 22 Jahren ließen sich durch den Verkauf von insgesamt 5 Ernten regelmäßig und dauerhaft attraktive Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen.

Nach dem Erwerb der betreffenden Fläche werde für den Käufer ein unwiderrufliches grundbuchgesichertes Nutzungsrecht mit den GPS-Daten gemäß Kaufurkunde in den Titel des Grundstücks eingetragen.

Nach dem Ende der Vertragslaufzeit habe der Käufer die Wahl, entweder sein unwiderrufliches Nutzungsrecht an eine andere Person zu verkaufen oder weiterhin Waldbesitzer zu bleiben.

Die Bewirtschaftung des gekauften Waldgrundstücks vor Ort erfolge über eine Gesellschaft namens La Rivera S.A. , die Marktführer im Bereich nachhaltiger Aufforstung in Paraguay sei. Deren Mitarbeiter seien ausgewiesene Spezialisten mit langjähriger Expertise in der Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, die sich für die Anleger und Waldkäufer um alles von der Anpflanzung über die Ernte bis hin zum Verkauf kümmern würden.

Ziel dieses Waldinvestments wäre zum einen eine ordentliche Rendite für die Investoren und zum anderen, den paraguayischen Urwald vor einer weiteren Zerstörung zu schützen und zu renaturieren.

 

Was sind TREE-Token?

TREE-Token sollen die Vorteile der Blockchain-Technologie und nachhaltiger Wiederaufforstung vereinen. Diese TREE-Token sind nach Angaben der Anbieter durch echte Bäume mit hohem Wert gedeckt, so dass Anleger von deren Wachstum profitieren würden, was dieses Investment zu einer nachhaltigen und profitablen Investitionsmöglichkeit machen soll.

 

Rechtsrat für Anleger und Käufer von Wald- und Baumbeständen bei Anbietern wie der Global TREE Project AG

Falls sich Anleger und Käufer von Wald- und Baumbeständen bei Anbietern wie der Global TREE Project AG der damit einhergehenden Besonderheiten und (Verlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig und fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, sich ohne Verlust vorzeitig von dieser Kapitalanlage zu trennen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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