Nach einer Bewertung des Brancheninformationsdienstes “fondstelegramm” vom 23.05.2015 besteht bei der GE3000 Anleihe I (ISIN DE000A13R4Y7; WKN A13R4Y) der Green Energy 3000 GmbH (Leizpig) sowohl hinsichtlich des Emittenten wie auch hinsichtlich der Projekte ein hohes Risiko, weswegen diese Schuldverschreibung nicht für Anleger geeignet sei, die auf Nummer sicher gehen wollten. Begründet wird diese Einschätzung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass im Unklaren bleibe, wie die Chancen zur Realisierung der geplanten Vorhaben stünden und ob die Anbieterin daraus Zinsen und Rückzahlung der Schuldverschreibungen bedienen könne. Projektentwicklungen böten zwar naturgemäß höhere Gewinnchancen, seien aber risikoreich. Die Anleger würden daher das volle Risiko tragen, ihre Gewinnchance sei jedoch bei für das vorliegende Risiko eher geringen sechs Prozent p.a. gedeckelt. Hinzu käme, dass der Anleihebetrag im Verhältnis zur Bilanzsumme des Jahres 2013 der Emittentin relativ hoch sei.
Die Green Energy 3000 Unternehmensgruppe
Die Anbieterin der GE3000 Anleihe 1 ist Teil der Green Energy 3000 Gruppe mit der Green Energy 3000 Holding GmbH als Obergesellschaft. Laut Angaben der Emittentin sind unter dem Dach dieser Holding deutsche und internationale Gesellschaften auf dem Gebiet der Energiewende tätig. Dabei bildet die Emittentin der Anleihe das Kernstück der Holding im Bereich Entwicklung, Planung, Realisierung, Veräußerung und technischen Betreuung von Photovoltaik- und Windenergieprojekten. Dementsprechend entfalle auf diese Gesellschaft auch der größte Umsatzanteil innerhalb der gesamten Gruppe. Gewinnprognosen oder -schätzungen wurden jedoch keine erstellt.
Gegenstand der GE3000 Anhleihe I
Gegenstand des Anleiheangebotes der Green Energy 3000 GmbH ist die Begebung von 16.000 auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen (“Inhaberschuldverschreibungen”) im Nennwert von je € 500,- mit einem Gesamtbetrag von € 8.000.000,-.
Diese Inhaberschuldverschreibungen sind ab dem 01.12.2014 bis zum 30.11.2017 mit 6% p.a. jährlich nachträglich zu verzinsen. Die Rückzahlung der GE3000 Anleihe I ist für den 01.12.2017 vorgesehen.
Das Risiko für investierte Anleger besteht darin, das eingesetzte Kapital – etwa im Falle einer Insolvenz der Emittentin – ganz oder teilweise zu verlieren.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Anleihen der Green Energy 3000 GmbH
Falls sich Anleger und Zeichner von Anleihen der Green Energy 3000 GmbH der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Investition vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.
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