Der Green Wood International AG (Rorschach, Schweiz) wurde mit Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 22. Februar 2023 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen in Form von “schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an Paulownia-Bäumen” untersagt.
Die Untersagung wurde von der BaFin damit begründet, dass das Unternehmen, das seine Vermögensanlagen auch unter der Bezeichnung “treeme” vertreibt, keinen von ihr gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat, der die gesetzlich erforderlichen Angaben enthält.
Die Green Wood International AG hatte am 24. März 2023 Widerspruch gegen diese Untersagungsverfügung eingelegt und mit Schreiben vom 08. April 2023 Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt, der jedoch mit Beschluss vom 22.06.2023 zurückgewiesen wurde.
Das Geschäftsmodell der Green Wood International AG
Das Unternehmen beschäftigt sich nach eigenen Angaben mit der Markterschließung und der ökologischen Bewirtschaftung von Paulownia-Bäumen und dem Handel mit Produkten, die aus dem Holz dieser Bäume produziert werden.
Ziel soll es sein, die Bekanntheit, das Image und die Vermarktung von Erzeugnissen aus Paulowniaholz durch ihren “treeme.shop” und “treeme.TV” aufzubauen.
Dabei soll neben überdurchschnittlichen Edelholz-Erträgen ein Maximum an Umweltschutz, Ökologie und Klimaschutz geschaffen werden.
Durch die ökologische Aufzucht der schnell wachsenden Paulownia-Bäume will die Green Wood International AG einen Beitrag zur CO2-Kompensation leisten. Am Ende der maximal 12-14-jährigen Wachstumsperiode soll durch die Herstellung der treeme-Paulownia-Produkte das kompensierte CO2 auf Dauer im Holz gebunden bleiben.
Die Gesellschaft bezeichnet sich selbst als ein engagierter und verantwortungsvoller Partner mit langjähriger Erfahrung, dessen Ziel es sei, für die Umwelt einen maximalen Mehrwert zu schaffen, wodurch eine sichere und natürlich wachsende Investition gewährleistet sei.
Das treeme-Projekt
Die Bezeichnung “treeme” steht nach Angaben des Unternehmens für ein zukünftiges “Baumfairvermögen” durch die Aufzucht und die Kultivierung der Bäume, die in Europa gepflanzt werden sollen. Durch ein natürliches Baumwachstum wird eine “Eigentumsvermehrung” in Aussicht gestellt.
Der Kaufpreis für einen sogenannten “Ertragsbeteiligungsanspruch” sollte die Kosten für Bewirtschaftung, Pflege, Schutz während der Wachstumsphase und Ernte nach zwölf Jahren beinhalten. Die Sicherheit dieses Investments sollte zudem durch eine All-Risk-Versicherung einer deutschen Versicherungsgesellschaft gewährleistet werden.
Rechtsrat für Anleger und Käufer sogenannter Ertrags- oder Erlösbeteiligungsansprüchen bei der Green Wood International AG – treeme
Falls sich Zeichner und Käufer solcher Erlösbeteiligungsansprüche beim Kauf der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, sich vorzeitig von diesem Vertrag zu lösen und den Kaufpreis zurückzuerhalten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.