Die Green Wood International AG ist in Konkurs. Laut einer Veröffentlichung vom 17.06.2024 hat das Konkursamt St. Gallen am 13.06.2024 ein (vorläufiges) Konkursverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet und deren Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Ob und inwieweit investierte Anleger im Rahmen dieses Konkursverfahrens ihre Ansprüche gegen die Green Wood International AG anmelden und zumindest auf eine teilweise Rückerstattung ihrer dort investierten Gelder hoffen können, ist derzeit noch unklar, wird von den Anwälten unserer Kanzlei aber aktuell geprüft.
Die Green Wood International AG und ihr Angebot “treeme – Mein Baumfairvermögen”
Bis zu ihrem Konkurs hat die Gesellschaft interessierten Anlegern unter anderem unter der Bezeichnung “treeme – Mein Baumfairmögen” angeboten, “Paulownia”-Bäume bei ihr zu kaufen, die angeblich auf Plantagen der Green Wood International AG in Deutschland und der Europäischen Union gepflanzt sein sollten.
In einem entsprechenden “Kauf- und Dienstleistungsvertrag” wurde mit den Anlegern vereinbart, dass die von ihnen gekauften Bäume von der Gesellschaft bewirtschaftet und das betreffende Holz nach der Ernte mit hoher Rendite verkauft werden sollte.
Dieses Geschäftsmodell ist nunmehr mit den Konkurs des Unternehmens als gescheitert anzusehen, wobei die Gründe für dieses Scheitern noch näher aufzuklären sein werden.
Haftung der Anlageberater und -vermittler für Verluste der Anleger?
Nach dem Konkurs der Green Wood International AG stellt sich für geschädigte Anleger die berechtigte Frage, ob sie wegen des zu erwartenden (Total-) Verlustes ihrer Geldanlage ihren Anlageberater oder -vermittler auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können.
Ein solcher Berater oder Vermittler ist nach langjähriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Empfehlung und Vermittlung einer Kapitalanlage an interessierte Anleger grundsätzlich dazu verpflichtet, diese über sämtliche Besonderheiten und Risiken der von ihnen empfohlenen Anlage aufzuklären und zu beraten.
Um eine solche vollständige und richtige Aufklärung durchführen zu können, bedarf es vorab der eigenen objektiven Information des Vermittlers über die wirtschaftliche Plausibilität dieser Anlage sowie über die Bonität und Seriosität der kapitalsuchenden Gesellschaft und der dahinter stehenden Initiatoren.
Liegen dem Vermittler hierzu keine gesicherten Informationen vor, muss er dies dem von ihm beratenen Anleger ausdrücklich offenlegen.
Überhaupt darf der Anlageberater, bzw. -vermittler eine solche Kapitalanlage nicht als “sicher” bezeichnen, wenn diese mit einem mehr oder weniger hohen (Totalverlust-) Risiko behaftet ist.
Rechtsrat für Anleger und Baumkäufer bei der Green Wood International AG (treeme)
Anleger und Baumkäufer bei dieser Gesellschaft, die den Eindruck haben, von ihrem Berater oder Vermittler nicht vollständig und richtig über alle mit diesem Investment einhergehenden Besonderheiten und Risiken aufgeklärt und beraten worden zu sein, sollten von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihren mit dem Konkurs der Green Wood International AG einhergehenden Verlust gegenüber ihrem Berater oder Vermittler als Schadensersatz geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.