In einer Analyse geschlossener Ökofonds kommt das Verbrauchmagazin “FINANZtest” in Ausgabe 11/2013 hinsichtlich des “GSI Solarfonds Deutschland 3” zu dem Ergebnis, dass dieses Beteiligungsangebot als mangelhaft anzusehen sei.
Zur Abwertung hat laut “FINANZtest” insbesondere das sogen. Prognoserisiko dieses Fonds geführt, das mit 30 Prozent in die Bewertung eingeflossen ist. Bei diesem Prognoserisiko hat “FINANZtest” u.a. die Höhe der Fremdkapitalaufnahme zu Beginn der Fondsemission und nach zehn Jahren untersucht. Übersteigt die Fremdkapitalquote 60 Prozent des Investitionsvolumens eines Fonds, wurde dieses Risiko mit “mangelhaft” bewertet.
Außerdem wurde von “FINANZtest” das sogen. Kalkulationsrisiko geprüft, also die Frage, ob die Annahmen des jeweiligen Fondsanbieters bei der Darstellung der prognostizierten Zahlungsströme realistisch sind.
Das Beteiligungsangebot des “GSI Solarfonds Deutschland 3”
Mit dem Anlageangebot der GSI Solarfonds 3 GmbH & Co. KG will die Emittentin interessierten Anleger die Möglichkeit bieten, sich ab einer Mindestanlagesumme von € 10.000,- an einer Investition in acht Solaranlagen in Deutschland mit einer Gesamtleistung von rund 32 MWp zu beteiligen.
Das Investitionsvolumen soll sich zunächst auf ca. € 57,2 Mio. belaufen, kann aber bei Bedarf von der Fondsgesellschaft erhöht werden. Das Emissionskapital wird mit ca. 14,25 Mio. angegeben und soll ebenfalls auf € 20 Mio. erhöht werden können. An Fremdkapital ist ein Betrag von ca. € 42,94 Mio. vorgesehen.
Die Laufzeit dieser Fondsbeteiligung soll 20 Jahre betragen, wobei bereits ab dem Jahre 2013 eine Ausschüttungsberechtigung der Anleger besteht.
Das Maximalrisiko für Anleger des “GSI Solarfonds Deutschland 3” liegt in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft realisieren.
Rechtsrat für Anleger des “GSI Solarfonds Deutschland 3”
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dieser Fondsgesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem sogen. “GSI Solarfonds Deutschland 3” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
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