In einem Beitrag über geschlossene Immobilienfonds hat das Verbrauchermagazin “FINANZtest” (Stiftung Warentest) in Heft 12/2012 hinsichtlich einer Beteiligung an der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 03 GmbH & Co. KG (Eschborn) gemeint, dass dieses Anlageangebot für Anleger zu riskant sei und dies im wesentlichen damit begründet, dass es sich hierbei um einen Blindpool handele, bei dem mehr als 10% der direkten und indirekten Immobilieninvestitionen bei Zeichnung durch den Anleger noch nicht feststünden.
Auch der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm” hat in einer Analyse dieses Immobilienfonds darauf hingewiesen, dass solche Blindpools gegenüber Fonds mit konkreten Objekten immer mit diversen Fragezeichen zu versehen seien. Außerdem bestünde nach Auffassung des “fondstelegramm” aufgrund der niedrigen Mindestbeteiligung die Gefahr, dass Anleger der falschen Risikoklasse diesen Fonds zeichnen könnten.
Das Beteiligungsangebot der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 03 GmbH & Co. KG
Die Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 03 GmbH & Co. KG bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, mittelbar an der Vermietung und Vermarktung von Immobilieninvestitionen im Bereich des Einzelhandels zu partizipieren. Ziel dieses Fonds ist der Erwerb, die Vermietung und der Verkauf von in Deutschland gelegenen Einzelhandelsimmobilien, die primär an Discounter und Vollversorger vermietet sind.
Der Mindestbetrag für eine Beteiligung beläuft sich auf € 5.000,- zzgl. Agio und die vom Fonds angestrebte Rendite auf 7% p.a. bei einer angenommenen Laufzeit von 5 Jahren. Erstmals zum 30.06.2013 sollen jährliche Auszahlungen, bzw. Ausschüttungen an die Anleger in Höhe des jeweiligen Jahresüberschusses erfolgen. Spätestens zum Ablauf des 31.12.2018 soll der “Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 03” ohne weitere Beschlussfassung in Liquidation treten und dann abgewickelt werden.
Gründungsgesellschafter dieses Fonds sind die Habona Management 03 GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin. Als Mittelverwendungskontrolleurin ist die REVISO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgesehen.
Anbieterin der Vermögensanlage ist die Habona Invest GmbH. Der Vertrieb erfolgt über die Habona Invest Service GmbH.
Das Maximalrisiko für Anleger des “Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 03” besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Insolvenz des Fonds realisieren. Hat ein Anleger seine Fondsbeteiligung durch ein privates Darlehen finanziert und ist er nicht mehr in der Lage, Zins und Tilgung für dieses Darlehen aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über das Totalverlustrisiko hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz.
Rechtsrat für Anleger des “Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 03”
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Fondsbeteiligung der damit verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.