Laut ihrem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 und der darin enthaltenen Gewinn- und Verlustrechnung hat die Timberfarm Panarubber 18 GmbH & Co. KG (Düsseldorf) einen Jahresfehlbetrag von insgesamt € 963.328,72 erzielt. Im Vorjahr lag der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft noch bei € 411.886,56.
Sollte sich diese negative geschäftliche Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021 fortgesetzt haben, stellt sich für investierte Anleger die berechtigte Frage, ob dieses Kautschukinvestment am Ende seiner Laufzeit im Jahre 2032 die im Verkaufsprospekt prognostizierten Erlöse tatsächlich erreichen wird.
Das Geschäftsmodell der Panarubber 18 GmbH & Co. KG
Die Pararubber 18 GmbH & Co. KG der Anbietern Timberfarm GmbH (Düsseldorf) will mit ihren Anlageangebot interessierten Anlegern ermöglichen, in den Rohstoff Kautschuk zu investieren und von seinen Erträgen zu profitieren.
Im Rahmen der Vermögensanlage “Timberfarm Panarubber 18” sollte laut Verkaufsprospekt in Panama eine Fläche von 250 Hektar mit 137.500 Kautschukbäumen bepflanzt werden, die innerhalb der nächsten 15 Jahre einerseits einen Naturkautschukertrag von über 8.000 Tonnen und andererseits ein Holzvolumen von über 180.000 Kubikmetern generieren und liefern sollen. Die zu erwartende Rendite aus diesem Investment soll sich aus der Verwertung der gewonnenen Rohstoffe in der Kautschuk- und der Holzindustrie erwirtschaften.
Anbieterin und Prospektverantwortliche der Vermögensanlage ist die Timberfarm GmbH (Düsseldorf), vertreten durch ihren Geschäftsführer Maximilian Breidenstein.
Anleger konnten sich an der Vermögensanlage “Tiberfarm Panarubber 18” wahlweise als Direktkommanditisten oder über eine Treuhandkommanditistin beteiligen. Die Anlagestrategie der Panarubber 18 GmbH & Co. KG besteht laut Prospektangaben in dem Betrieb einer Kautschukanlage in Panama, wo sie junge Kautschukbaumbestände im ersten Wachstumsjahr erwirbt, das Land, auf dem die Bäume stehen, pachtet und für die Bewirtschaftung der Plantage sorgt. Nach Ablauf der Wachstumsdauer und der Kautschukernte rund 15 Jahre nach der Pflanzung sollen dann die Kautschukbäume gerodet und das Holz verwertet werden.
Die Kautschukbaumbestände sollten dabei planmäßig zunächst von der Timberfarm GmbH erworben und dann an die Panarubber 18 GmbH & Co. KG veräußert werden.
Die Mindestzeichnungssumme an der Timberfarm Panarubber 18 GmbH & Co. KG belief sich zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung auf € 4.250,-.
Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung ist laut Gesellschaftsvertrag erstmals vzum 31.12.2032 möglich und muss durch eingeschriebenen Brief gegenüber der Komplementärin erfolgen.
Risiken einer Beteiligung an der Vermögensanlage “Timberfarm Panarubber 18” der Timberfarm GmbH
Wie die Panarubber 18 GmbH Co. KG selbst in ihrem Verkaufsprospekt einräumt, besteht das Maximalrisiko eines Anlegers über einen Totalverlust seiner Einlage hinaus auch in einer Gefährdung seines weiteren Vermögens bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz. Dieses Risiko ist unter anderem darin begründet, dass der Anleger unter Umständen gezahlte Ausschüttungen zurückzahlen muss.
Laut Prospekt kann diese Pflicht zur Rückzahlung von Ausschüttungen auch im Falle einer Nachhaftung das weitere Vermögen des Anlegers erfassen und damit zu seiner (Privat-) Insolvenz führen.
Auch wenn der Anleger den Erwerb seiner Vermögensanlage “Timberfarm Panarubber 18” über ein Darlehen teilweise oder ganz fremdfinanziert hat, besteht die erhöhte Gefahr seiner (Privat-) Insolvenz, da er den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) auch dann leisten muss, wenn keinerlei Rückflüsse aus der Vermögensanlage bei der Panarubber 18 GmbH & Co. KG erfolgen sollten, die Anlage selbst also in einem Totalverlust geendet hat.
Rechtsrat für Anleger bei der Vermögensanlage “Timberfarm Panarubber 18”
Falls sich Anleger der Panarubber 18 GmbH & Co. KG bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken bis hin zu ihrer (Privat-) Insolvenz nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, sich etwa durch eine Kündigung oder auf andere Art und Weise von dieser Kapitalanlage zu lösen, bevor sich deren etwaige Risiken möglicherweise realisieren.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.