News: Die zur publity-Gruppe gehörende PREOS AG (PREOS Global Office Real Estate & Technology AG) aus Frankfurt am Main hat in einer Ad-hoc-Meldung vom 28.06.2024 mitgeteilt, dass sie gehalten sei, bis zum 01.07.2024 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen zu stellen.
Begründet wurde dies von der Gesellschaft damit, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen Freigabeantrag der Gesellschaft zur Umsetzung der Beschlüsse aus der Abstimmung vom Dezember 2023 für ihre 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN DE000A254NA6) abgelehnt habe, Daher könnten die Beschlüsse zur Restrukturierung dieser Wandelanleihe nicht wie geplant umgesetzt werden.
Die Geschäftstätigkeit der PREOS AG und deren (Immobilien- und Insolvenz-) Risiken
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG investiert nach eigenen Angaben im Wesentlichen in Immobilien mit Fokus auf den deutschen Büroimmobilienmarkt. Dabei werden die Immobilien jedoch nicht von ihr direkt, sondern über Objektgesellschaften gehalten.
Bei der Bewirtschaftung der Immobilien greift sie unter anderem auf ein Forum von Dienstleistungen der publity AG zurück, von der sie auch beherrscht wird.
Daneben hält die PREOS AG über eine ihrer Tochtergesellschaften auch Portfolien sogenannter NPLs (notleidende Kredite) und verwaltet und verwertet diese ebenfalls unter Einbeziehung der publity AG.
Diese Finanzierungsstruktur birgt vielfältige spezifische Risiken für investierte Anleger. So hängt der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin wesentlich von ihrer Muttergesellschaft, also der publity AG ab. Ein Aus- oder Wegfall der geschäftlichen Beziehungen zur publity AG oder deren Schlüsselpersonen könnte dazu führen, dass sie keinen Zugang mehr zu geeigneten Immobilien hat, diese nicht mehr entsprechend der Objektstrategie entwickeln kann und im Rahmen von Veräußerungen keinen Zugang mehr zu geeigneten Erwerbern findet.
Weiter besteht für investierte Anleger das Risiko, dass die Schuldner der Forderungen, die im NPL-Kreditportfolio von der publity Investor GmbH gehalten werden, ausfallen und daher Einzelwertberichtigungen, bzw. Abschreibungen erforderlich werden.
Die 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN DE000A254NA6) in der Krise
Die Krise bei der PREOS AG bahnt sich schon seit Monaten an. Bereits Ende des Jahres 2023 gab die Emittentin an, nicht über genügend Liquidität zu verfügen, um die Zinsen für die im Jahr 2024 fällige 7,5%-Wandelanleihe 2019/2024 zu zahlen. Auch sei die Rückzahlung der insgesamt 250 Millionen Euro nicht sicher, weswegen Restrukturierungsmaßnahmen erforderlich seien, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit und damit eine Insolvenz zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund schlug die PREOS AG ihren Anlegern vor, die Anleihe umzuschulden, die jährlichen Zinsen zu stunden und die Anleihen zwangsweise in Aktien umzutauschen. Einzelheiten zu der geplanten Umschuldung und der erfolgten Abstimmung lassen sich den Investor-Relations auf der Internetseite der Gesellschaft entnehmen.
Wechsel im Vorstand der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
Laut einer Ad-hoc-Mitteilung vom 31.05.2024 wurde zuletzt der Vorstand des Unternehmens Herr Stephan Noetzel mit sofortiger Wirkung abberufen und Herr Frank Schneider als neuer Vorstand mit Wirkung vom 01.06.2024 bestellt. Dieser soll die Gesellschaft als Alleinvorstand führen.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner der Anleihe 2019/2024 der PREOS AG
Falls über das Vermögen der PREOS AG ein Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, wird investierten Anlegern dringend empfohlen, dort ihre Ansprüche aus der von ihnen gezeichneten Anleihe anzumelden oder von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt anmelden zu lassen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.