Nach Angaben des Insolvenzverwalters der WSW eG Herrn Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl aus der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Beck & Partner in der Gläubigerversammlung vom 10.01.2023 werden Anleger und Genossen der WSW WohnSachWerte eG zur Zahlung ausstehender Einlagen auf das gezeichnete Geschäftsguthaben aufgefordert.
Das endgültige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft wurde vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Weiden in der Oberpfalz am 15.12.2022 eröffnet (Az. IN 72/22).
Die Insolvenzgläubiger der WSW WohnSachWerte eG wurden mit Beschluss des Insolvenzgerichts aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 10.03.2023 beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Voraussetzungen für die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren der WSW eG
Anleger und Mitglieder der WSW WohnSachWerte eG können beim Insolvenzverwalter grundsätzlich dann ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, wenn sie der Genossenschaft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, also (unter-) schriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur beigetreten sind.
Hiervon dürfte nach den bisherigen Erkenntnissen unserer Kanzlei eine Vielzahl der Anleger betroffen sein, da diese oft nicht einmal wussten, dass sie (angeblich) der Genossenschaft beigetreten sind und dies vielfach erst kürzlich von ihrem Arbeitgeber erfahren haben, nachdem die monatlich an die WSW eG zu zahlenden Raten auf das (angeblich) gezeichnete Geschäftsguthaben nicht mehr abgebucht, bzw. wieder gutgeschrieben wurden.
In diesem Fällen sprechen eine Vielzahl von Anhaltspunkten dafür, dass die betreffenden Anleger von den Initiatoren der Genossenschaft und deren Erfüllungsgehilfen arglistig getäuscht und betrogen wurden, indem beispielsweise den Arbeitgebern gefälschte Anträge zum Beitritt zur WSW WohnSachWerte eG übermittelt wurden.
Solchermaßen betroffene Anleger sollten in jedem Falle ihre Forderungen auf Rückzahlung der an die Genossenschaft geleisteten Zahlungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Einzahlung noch ausstehender Geschäftsguthaben gegen Mitglieder der WSW WohnSachWerte eG berechtigt?
Diejenigen Anleger und Mitglieder der WSW eG, die ihre Mitgliedschaft formwirksam und in dem vollen Bewusstsein gezeichnet haben, der Genossenschaft beizutreten, müssen unter Umständen damit rechnen, im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter der WSW WohnSachWerte eG auf Einzahlung noch ausstehender Einlagen in Anspruch genommen zu werden.
Da ein solcher Anspruch jedoch aus vielerlei Gründen höchst zweifelhaft ist und mehrere Möglichkeiten bestehen, eine solche Forderung des Insolvenzverwalters abzuwehren, sollten betroffene Genossenschaftsmitglieder einer entsprechenden Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters nicht nachkommen, ohne zuvor die Berechtigung dieser Forderung durch einen spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder die örtliche Verbraucherzentrale abklären zu lassen.
Rechtsrat für Anleger im Insolvenzverfahren der WSW WohnSachWerte eG
Mitglieder der WSW eG, die von dem Insolvenzverwalter auf Einzahlung ausstehender Einlagen in Anspruch genommen werden, sollten dieser Zahlungsaufforderung nicht ohne weiteres Folge leisten, sondern zuerst die (angebliche) Berechtigung dieser Forderung eingehend prüfen lassen, bevor eine Zahlung geleistet wird.
Denjenigen Anlegern, die vom Insolvenzverwalter aufgefordert wurden, ihre Forderung auf Rückzahlung der von ihnen geleisteten Einlagen zur Insolvenztabelle anzumelden, sich aber nicht sicher sind, wie und mit welchen Anspruchsgrundlagen eine solche Forderungsanmeldung begründet werden muss, wird empfohlen, sich bei der Anmeldung von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale beraten und/oder vertreten zu lassen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.