Die Internet Stars I GmbH & Co. KG (Konstanz) bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit sich mittelbar über einen Treuhänder an der Emittentin zu beteiligen, die ihr Gesellschaftsvermögen in überwiegend deutsche Internet-Unternehmen und andere Internet-basierte Geschäftsmodelle investieren will. Auf diese Weise sollen die Anleger von dem großen Potenzial profitieren, das solche Geschäftsmodelle im Bereich des Internets bieten.
Die Geschäftstätigkeit der Internet Stars I GmbH & Co. KG ist gerichtet auf die Vergabe von sogen. Nachrangdarlehen an die Internet Stars Beteiligungs GmbH, die mit den erhaltenen Darlehensmitteln durch Eingehung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen ausgewählte Unternehmen der Internetbranche finanzieren will.
Die Gründungsgesellschafter dieses Fonds bestehen aus der Internet Stars Verwaltungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin (Komplementärin) und der Xolaris Service GmbH als Treuhandkommanditistin. Als Mittelverwendungskontrolleur ist die OPS Steuerberatungsgesellschaft mbH (Troisdorf) vorgesehen. Die Prospektverantwortung wurde von der Internet Stars GmbH übernommen.
Beteiligungsstruktur und Risiken der Internet Stars I GmbH & Co. KG
Das Fondsvolumen der Beteiligungsgesellschaft beläuft sich auf € 10 Mio. (Zielvolumen), das nach Angaben des Fonds auf € 20 Mio. erhöht werden kann. Die Mindestbeteiligungssumme pro Anleger beträgt € 20.000,- zzgl. Agio.
Die Laufzeit der Beteiligung soll planmäßig zum 31.12.2020 enden, wobei der Komplementärin das Recht eingeräumt wurde, diese um 2 Jahre zu verlängern.
Das maximale Risiko von Anlegern der Internet Stars I GmbH & Co. KG besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft oder der Zielgesellschaft realisieren. Sollte ein Anleger seine Einlage in die Gesellschaft fremdfinanziert haben und nicht mehr aus eigenen finanziellen Mittel in der Lage sein, Zins und Tilgung für dieses Darlehen aufzubringen, droht über einen möglichen Totalverlust hinaus sogar das Risiko einer (Privat-) Insolvenz des betreffenden Anlegers.
Rechtsrat für Anleger der Internet Stars I GmbH & Co. KG
Falls sich Anleger im Zeitpunkt der Zeichnung ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft der damit verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig und fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
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