Die JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG der Jäderberg & Cie. GmbH (Hamburg) bietet interessierten Anlegern aktuell die Möglichkeit, sich ab einem Mindestbetrag von € 10.000,- durch Begebung eines sogenannten partiarischen Nachrangdarlehens zugunsten der Emittentin mittelbar an Investitionen in Indische Sandelholzplantagen in Australien zu beteiligen.
Laut eigener Bewertung durch die Jäderberg & Cie. GmbH soll es sich bei diesem “Beteiligungsdarlehen” um ein exklusives Investmentangebot für Privatanleger mit einem “attraktiven Chancen-Risiko-Profil” und einer “schlanken Kostenstruktur” handeln.
Mit den durch die Begebung solcher Nachrangdarlehen eingeworbenen Geldern will die Gesellschaft mittelbar über ihre australische Tochtergesellschaft JC Indian Sandalwood 5 LLP Anteile an verschiedenen Sandelholz-Plantagen erwerben und bewirtschaften. Mit den Erlösen aus der Verwertung der auf diesen Plantagen gepflanzten Sandelholzbäume sollen mindestens die Zinsen und sonstigen Ausschüttungen für die Nachrangdarlehensgeber erwirtschaftet werden.
Während der Laufzeit der partiarischen Nachrangdarlehen von 12 bis 13 Jahren will die Emittentin ihren Darlehensgebern laufende Zinsen von 5% p.a. ansteigend auf 6% p.a. ab dem sechsten Jahr seit Abschluss des Darlehensvertrages zahlen. Darüber hinaus wird den Anlegern von der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG ein erfolgsabhängiger Schlussbonus von bis zu 67,3% des Nachrangdarlehens zum Ende der Laufzeit in Aussicht gestellt.
Nach einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren können Investoren ihre Nachrangdarlehensverträge erstmals ordentlich kündigen. Die Auswirkungen einer solchen vorzeitigen Kündigung werden von der Emittentin dahingehend prognostiziert, dass nach einer Laufzeit von nur 2 Jahren bereits ein Mittelrückfluss von 110% des Darlehenskapitals erfolgen soll. Bei einer Kündigung durch den Anleger nach Ablauf von 5 Jahren soll sich der Mittelrückfluss bereits auf rund 129% belaufen. Kündigen Anleger ihre Investition nach etwa neun Jahren, wird ihnen eine Rückzahlung von 173% des investierten Kapitals in Aussicht gestellt.
Am Ende der ursprünglich vereinbarten Gesamtlaufzeit von 12 bis 13 Jahren soll schließlich ein Gesamtmittelrückfluss von 227% bis 239,8% erfolgen, was einer linearen Verzinsung von 10,4% p.a.bis 10,6% p.a. entsprechen würde.
Bewertung der Risiken eines Nachrangdarlehens beim “JC Indian Sandalwood 5”
Bei dem Angebot der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG handelt es sich grundsätzlich um ein unternehmerisches Investment, das mit diversen Risiken behaftet ist.
Eines dieser Risiken besteht in dem vereinbarten Nachrang der Beteiligungsdarlehen. Aufgrund dieses Nachrangs haben die investierten Anleger im Falle einer Krise oder Insolvenz der Emittentin erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger der Gesellschaft einen Anspruch auf Auszahlung ihrer Zinsen und Rückzahlung des eingesetzten Darlehensbetrages zuzüglich etwaiger Schlussboni.
Eine solche Krise oder Insolvenz der Gesellschaft kann beispielsweise eintreten, wenn die von ihr erworbenen und bewirtschafteten Sandelholzplantagen nicht die erwarteten Erträge abwerfen, die erforderlich sind, ihren Zins- und Rückzahlungsansprüchen gegenüber den jeweiligen Darlehensgebern nachzukommen.
Diese und andere Risiken können letztlich bei den Anlegern und Darlehensgebern zu einem Teil- oder Totalverlust des bei der Emittentin investierten Kapitals führen.
Rechtsrat für Zeichner von Nachrangdarlehen bei der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihres Nachrangdarlehensvertrages bei dem “JC Indian Sandalwood 5” der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie ihre Investition gegebenenfalls vorzeitig kündigen und bei etwaigen Verlusten von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern Schadensersatz geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes sowie des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von einem Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.