Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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JC Sandalwood Album 9 mit hohen Risiken für Anleger

Mit ihrem aktuellen Beteiligungsangebot will die JC Sandalwood Album 9 GmbH & Co. KG interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich ab einem Mindestanlagebetrag von EUR 10.000,-  als Kommanditisten der Fondsgesellschaft an Plantagen für indisches Sandelholz in Australien zu beteiligen. Das vorgesehene Emissionsvolumen beläuft sich auf insgesamt EUR 20 Mio. bei einer unbefristeten Laufzeit.

Die eingeworbenen Anlegergelder will die Emittentin zum Kauf von Anteilen an verschiedenen “Unit Trusts” verwenden, über die jeweils eine indische Sandelholzplantage treuhänderisch gepachtet und bewirtschaftet werden soll.

Mit der laufenden Bewirtschaftung soll die australische Quintis Ltd. beauftragt werden, deren Unternehmensgruppe, die Quintis Group nach Angaben der Emittentin bis heute der einzige Anbieter sein soll, dem es gelungen ist, Indian Sandalwood (Indisches Sandelholz) erfolgreich und nachhaltig in kommerziellem Umfang zu kultivieren.

Durch die Verarbeitung der geernteten Bäume in diverse Öl- und Holzprodukte und deren Verkauf sollen investierte Anleger von einem “höheren Renditepotential” profitieren, da der “JC Sandalwood Album 9” nicht nur am biologischen Wachstum der Bäume, sondern auch an den Erlösen aus dem Verkauf der weiter verarbeiteten Produkte beteiligt sei.

 

Wesentliche Partner der Beteiligungsgesellschaft

Anbieterin dieser Vermögensanlage ist die Jäderberg & Cie. GmbH (Hamburg), die auch für die Investment- und Anlegerbetreuung zuständig ist.

Gründungsgesellschafter der JC Sandalwood Album 9 GmbH & Co. KG sind die Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin und die Jäderberg & Cie. Plantagen GmbH als Kommanditistin.

Als Treuhänder der “Unit Trusts” australischen Rechts wurde die Tree Roots Pty. Ltd. eingesetzt und als sogenannter Asset Partner und Plantagenmanager die Quintis Ltd. als Obergesellschaft der Quintis Group.

Verpächterin des Plantagenlandes ist die Sandalwood Properties Ltd., deren Gesellschafterin wiederum die Quintis Ltd. ist.

 

Die Risiken des “JC Sandalwood Album 9”

Bei einer Beteiligung an der JC Sandalwood Album 9 GmbH & Co. KG besteht für investierte Anleger nicht nur das Risiko eines möglichen Totalverlustes. Vielmehr kann es darüber hinaus aufgrund von Belastungen aus einer Fremdfinanzierung der geleisteten Einlage, aufgrund von festgesetzten Steuern, aufgrund von durch die Anleger zu tragender Kosten für die Ermittlung eines Abfindungsguthabens bei vorzeitiger Kündigung oder aufgrund einer Haftung für die Rückzahlung nicht von Gewinnen gedeckter Auszahlungen zu weiteren Zahlungsverpflichtungen und Vermögensnachteilen kommen. Bei einer Kumulation dieser Risiken kann dies sogar bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz eines Anlegers führen, falls dieser nicht in der Lage ist, diese Zahlungen gegebenenfalls aus seinem weiteren Vermögen zu zahlen.

Zudem ist bei der Emittentin keine Mittelverwendungskontrolle vorgesehen, so dass grundsätzlich das Risiko nicht planmäßiger oder vertragswidriger Mittelverwendungen besteht.

Da im übrigen durch die ausschließliche Investition in indisches Sandelholz eine Risikostreuung fehlt, können negative Auswirkungen auf das Plantageninvestment der Ermittentin zu einem größeren und/oder schnelleren (Total-) Verlust führen, als dies bei einer angemessenen Diversifizierung der Fall wäre.

Falls die Gesellschaft abweichend von der Planung Fremdkapital aufnehmen sollte, um laufende Kosten zu finanzieren oder einen sonstigen Kapitalbedarf zu decken, würde dies zu zusätzlichen Kosten führen und sich ebenfalls negativ auf das Ergebnis des “JC Sandalwood Album 9” auswirken.

 

Rechtsrat für Anleger der JC Sandalwood Album 9 GmbH & Co. KG

Falls sich Anleger des “JC Sandalwood Album 9” bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von einem Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

 

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