Mit Beschluss vom 02.05.2017 hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Stuttgart zwischenzeitlich wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EN Storage GmbH eröffnet (Az. 6 IN 190/17). Des Weiteren wurde für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens der EN Storage Insolvenzverwalter Dr. Holger Leichtle (Stuttgart) bestellt.
In dem Beschluss werden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.07.2017 schriftlich anzumelden und dabei den Grund und die Höhe ihrer Ansprüche anzugeben.
Außerdem wurde für die Inhaber der verschiedenen Teilschuldverschreibungen, bzw. Anleihen für den 28.06.2017 eine Gläubigerversammlung in Stuttgart anberaumt. Auf dieser Gläubigerversammlung soll zunächst ein Kurzbericht des Insolvenzverwalters zum laufenden Insolvenzverfahren erfolgen.
Darüber hinaus ist eine Erörterung und Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Gläubiger der jeweiligen Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2016/2018, 2016/2019 und 2016/2021 geplant.
EN Storage Insolvenzverwalter berichtet auf Gläubigerversammlung über Stand des laufenden Insolvenzverfahrens
An der nicht öffentlichen Gläubigerversammlung können alle Inhaber der jeweiligen Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Schuldnerin teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben. Sämtliche Gläubiger müssen ihr Teilnahme- und Stimmrecht bei Einlass zur Versammlung und ihre Identität nachweisen.
Diejenigen Gläubiger, die nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können oder wollen, haben die Möglichkeit, sich durch einen entsprechend legitimierten Bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Die Gläubigerversammlung der jeweiligen Inhaber-Teilschuldverschreibungen ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Anleihegläubiger der jeweiligen Anleihe-Serie anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse, die mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurden, sind auch für diejenigen Gläubiger bindend, die nicht an der Beschlussfassung mitgewirkt oder gegen den Beschlussantrag gestimmt haben.
Natürliche oder juristische Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft, sondern nur noch an den EN Storage Insolvenzverwalter leisten.
Rechtsrat für Gläubiger der EN Storage GmbH
Anleger und Gläubiger der EN Storage GmbH sollten zur Wahrung ihrer Rechte in jedem Falle an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich dort von einem Bevollmächtigten oder einem Anwalt ihres Vertrauens vertreten lassen. Um sich ihre Ansprüche auf eine mögliche Befriedigung aus der Insolvenzmasse zu bewahren, sollten sie außerdem eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter veranlassen.
Des Weiteren sollten geschädigte Kunden der Gesellschaft anwaltlich prüfen lassen, ob außerhalb die Insolvenzverfahrens die Möglichkeit besteht, die Initiatoren der EN Storage GmbH, ihren jeweiligen Berater oder Vermittler und sonstige Beteiligte (z.B. Wirtschaftsprüfer, Prospektverantwortliche etc.), bzw. deren Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für die ihnen entstandenen Verluste gesondert auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
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