Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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fairvesta in der Kritik von FINANZtest (Stiftung Warentest)

In einem Beitrag vom 21.01.2014 vermeldet das Verbrauchermagazin FINANZtest (Stiftung Warentest), dass das Analysehaus Dextro Group festgestellt habe, dass die Renditeprognosen für geschlossene Immobilienhandelsfonds des Emissionshauses “fairvesta” aus Tübingen sehr hoch angesetzt seien.

Damit bestätige dieses Gutachten laut FINANZtest indirekt dessen Kritik in einem älteren Artikel vom 16.07.2013, wo berichtet wurde, dass “fairvesta” Renditen seiner Fonds “schöngerechnet” habe. Die von dem Emissionshaus verwendete Berechnungsmethode ignoriere nämlich den Zinseszinseffekt und gelange dadurch zu höheren (Rendite-) Werten. “fairvesta” habe jedoch angekündigt, künftig auch Renditen auszuweisen, die den Zinseszinseffekt berücksichtigen würden, um “weiteren Mitssverständnissen” vorzubeugen.

Nach Angaben von FINANZtest in seinem Bericht vom 16.07.2013 sei der Handel mit Immobilien riskant und könne heftige Verluste mit sich bringen. Wegen der “eigenwilligen Renditeangaben” und “hoher Fondskosten” setze FINANZtest den Anbieter “fairvesta” daher auf seine Warnliste.

 

fairvesta Unternehmensgruppe im Überblick

Nach eigenen Angaben handelt es sich bei der fairvesta Unternehmensgruppe um ein im Jahre 2002 gegründetes internationales Immobilien- und Beteiligungsunternehmen, das sich auf den Handel mit Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert hat. Laut “fairvesta” haben sich bereits über 18.000 Anleger mit Assets von mehr als € 1 Mrd. an den verschiedenen Anlageangeboten des Emissionshauses beteiligt.

Als Grundstein für diesen Erfolg sieht “fairvesta” seine Strategie, Sondersituationen wie bspw. Bankenverwertungen, Erbauseinandersetzungen oder Zwangsversteigerungen zu nutzen, um Immobilien besonders günstig zu erwerben und später wieder mit Gewinn zu verkaufen. Dabei würden die Immobilien nicht wie sonst üblich erst nach 10 oder 20 Jahren, sondern deutlich schneller wieder veräußert.

Dabei hätten die “fairvesta”-Beteiligungsgesellschaft gleich zwei “Gewinnquellen”, nämlich den Mietgewinn und den Handelsgewinn.  Da im übrigen alle aktuellen Beteiligungen ausschließlich mit Eigenkapital finanziert würden, seien die Immobilien- und Kapitalmarktrisiken im Vergleich zu gehebelten Produkten erheblich minimiert.

 

Rechtsrat für Anleger bei “fairvesta”

Falls sich Anleger bei Zeichnung einer Beteiligung des Emissionshauses “fairvesta” der damit einhergehenden Besonderheiten und (Verlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre jeweilige Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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