Die Luana AG und ihre nachrangigen tokenbasierten Schuldverschreibungen namens “LAG 1” stehen aktuell in der Kritik der Verbraucherschutzorganisation “Stiftung Warentest”.
In ihrer Ausgabe 7/2023 der zur “Stiftung Warentest” gehörenden Zeitschrift “FINANZtest” weist diese darauf hin, dass sie das Angebot “LAG1” in ihre “Warnliste Geldanlage” aufgenommen habe, weil die Risiken aus diesen Schuldverschreibungen für interessierte Anlegerinnen und Anleger gravierend seien.
(Totalverlust-) Risiko des token-basierten Angebotes “LAG1” der Luana AG aufgrund vorinsolvenzlichem Nachrang
Begründet wird diese Kritik von “Stiftung Warentest” unter anderem damit, dass Anleger bei Zahlungsausfällen nur nachrangig behandelt würden, weil bei dieser Schuldverschreibung eine “vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre” gelte. Da dieser Nachteil bereits vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens greife, könnten sie Ansprüche aus den gezeichneten Schuldverschreibungen schon dann nicht mehr geltend machen, wenn diese zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, bzw. Insolvenz der Luana AG führen würden.
Auch dürften sich Anlegerinnen und Anleger nicht in die Geschäfte der Emittentin einmischen, da ihnen Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Hauptversammlung verwehrt seien. Ihre Rechte würden nur die Zins- und Kapitalrückzahlung sowie das Recht zur Kündigung umfassen.
Die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen “LAG1”
Laut ihren Anleihebedingungen begibt die Emittentin bis zu 999.000 tokenbasierte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 1 Euro bei einer Mindestzeichnung von 5.000 Stück pro Anleger.
Diese werden nicht verbrieft, d.h. es werden weder eine Globalurkunde noch Einzelurkunden oder Zinsscheine über diese Schuldverschreibungen ausgegeben. Die Luana AG generiert lediglich eine entsprechende Anzahl an Token mit der Bezeichnung “LAG1”, die gegen Zahlung des entsprechenden Gegenwertes in Euro ausgegeben werden. Die Generierung erfolgt auf einer Blockchain.
Während der Laufzeit sollen die Schuldverschreibungen mit 5,25% p.a. verzinst werden, wobei die Zinsen halbjährlich nachträglich fällig sein sollen. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 30.06.2025 möglich.
In ihren Anleihebedingungen weist die Luana AG selbst darauf hin, dass die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre im Ergebnis einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion gleichkommt. Dadurch übernehmen die Anlegerinnen und Anleger ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht, da ihre Zahlungsansprüche bereits vor der Eröffnung einer Insolvenz dauerhaft und möglicherweise für unbegrenzte Zeit nicht durchsetzbar sein können.
Rechtsrat für betroffene Anleger und Zeichner des “LAG1” der Luana AG
Falls sich Anleger und Zeichner der tokenbasierten Schuldverschreibungen “LAG1” beim Erwerb dieser Anleihe den damit einhergehenden besonders hohen Risiken nicht bewusst waren, sollten sie von einem Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, diese vorzeitig zu kündigen und sich das investierte Geld zurückzahlen zu lassen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
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