Die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG (München) hat interessierten Anlegern in der Vergangenheit die Möglichkeit angeboten, sogen. Nachrangdarlehen zu zeichnen, für die von der Gesellschaft überdurchschnittlich hohe Zinsen gezahlt werden sollten. Offenbar wurden die durch diese Nachrangdarlehen eingenommenen Anlegergelder von der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG jedoch nicht in entsprechende Kapitalanlagen investiert, sondern durch den Geschäftsführer und Gründer dieser Gesellschaft (Daniel Uckermann) zumindest teilweise für private Zwecke verwendet. Unter anderem aus diesem Grunde ermittelt die Staatsanwaltschaft München zwischenzeitlich gegen diverse Verantwortliche des Unternehmens wegen des Verdachts des Betruges und hat bereits mehrere Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt.
Insolvenz der Premium Safe Ltd.
Gegen die persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft, die Premium Safe Ltd. hatte das Amtsgericht – Insolvenzgericht – München am 09.05.2016 ein Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 1542 IN 201/16) und Herrn Rechtsanwalt Oliver Schartl zum Insolvenzverwalter bestellt. In diesem Insolvenzverfahren wurden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, etwaige Insolvenzforderungen bis zum 28.06.2016 beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Am 17.05.2016 wurde vom Insolvenzgericht mitgeteilt, dass der Insolvenzverwalter zwischenzeitlich am 12.05.2016 eine sogen. Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.
Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger gegen Verantwortliche der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG?
Sollte sich im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München bestätigen, dass die Zeichner von Nachrangdarlehen für die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG von den Initiatoren betrogen worden sind und die eingenommenen Gelder nicht wie vorgesehen investiert, sondern zu privaten Zwecken von der Geschäftsführung verbraucht wurden, können betroffene Anleger auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens unmittelbar gegenüber den Verantwortlichen dieser Gesellschaft Schadensersatzansprüche geltend machen und ggf. auch in deren privates Vermögen vollstrecken.
Sollten geschädigte Anleger darüberhinaus auch von ihrem Berater oder Vermittler unvollständig oder fehlerhaft über die Besonderheiten und Risiken der Nachrangdarlehen der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht worden sein, kommen auch diesen gegenüber grundsätzlich entsprechende Schadensersatzansprüche in Betracht, die im Ergebnis auf Erstattung der an die Gesellschaft gezahlten Einlagen gerichtet sind. Dies gilt nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs inbesondere dann, wenn vor der Empfehlung einer Zeichnung dieser Nachrangdarlehen die wirtschaftliche Plausibilität dieser Investition nicht geprüft oder sogar eine Zeichnung zum Zwecke einer (zusätzlichen) Altersvorsorge empfohlen wurde.
Vor diesem Hintergrund sollten geschädigte Anleger in jedem Falle anwaltlich prüfen lassen, ob und inwieweit solche Ansprüche im Einzelfall durchgesetzt werden können.
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