Mit seinem bislang jüngsten Angebot namens “RWB Global Market GmbH & Co. Secondary IV KG” bietet das Emissionshaus RWB Private Capital AG interessierten Anlegern ab einer Mindesteinlage von € 5.000,- die treuhänderische Beteiligung an einem Private-Equity-Dachfonds, der den Erwerb gebrauchter Fondsanteile auf dem Zweitmarkt vorsieht, wo Anteile von Investoren und Anlegern, die vorzeitig ihre Fondsanteile verkaufen wollen oder müssen, gehandelt werden. Durch den mit einem solchen Verkauf verbundenen Preisabschlag sollen Beteiligungen unter ihrem inneren Wert erworben werden, wodurch sich entsprechende Gewinnchancen ergeben können.
Der Dachfonds der RWB Private Capital AG (Oberhaching) soll direkt oder indirekt “gebrauchte” Anteile an Private-Equity-Fonds erwerben.
Die Kosten der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary IV KG
Neben den anfänglichen Kosten beträgt die jährliche Verwaltungsgebühr der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary IV KG insgesamt 0,3 Prozent des Kommanditkapitals ohne Agio zzgl. dem Kapitalkonto der einzelnen Anleger gutgeschriebener Gewinne. Desweiteren fließt an die RWB-Vertriebsgesellschaft (RWB RenditeWert Vertrieb GmbH) eine laufende Provision von 0,65% pro Jahr. Für das Portfolio- und Risikomanagement fallen weitere 1,25 Prozent des investierten, bzw. von den Zielfonds abgerufenen Kapitals zzgl. nicht ausgezahlter Gewinne pro Jahr an.
Ab einem Rückfluß von 150 Prozent der Einlage an die Anleger soll der Initiator außerdem noch eine zusätzliche Gewinnbeteiligung von 7,5% erhalten und ab einer Rückzahlung von 225 Prozent sogar eine Provision von 15 Prozent.
Angesichts dieser Kostenbelastung und der weiteren, auf der Ebene der Zielinvestments anfallenden Gebühren stellt sich die Frage, ob für die Anleger der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary IV KG noch Renditen aus ihrem Investment in diesen Blindpool mit schwer kalkulierbaren Risiken zu erwarten sind.
Die Risiken einer Beteiligung am “RWB Global Market Secondary IV”
Für investierte Anleger des “RWB Global Market Secondary IV” besteht das maximale Risiko in einem möglichen Totalverlust der gezeichneten Einlage. Dies gilt insbesondere im Falle einer Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft.
Falls sich Anleger im Zeitpunkt ihrer Zeichnung dieser Risiken nicht bewusst waren oder hierüber fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen oder im Wege eines Schadensersatzanspruchs die Rückzahlung ihrer gesamten Einlage geltend machen zu können.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.