Laut einer Bewertung des Brancheninformationsdienstes “fondstelegramm” vom 21.05.2007 handelt es sich bei den beiden identisch konzipierten Private-Equity-Fonds “RWB Special Market India I” und “RWB Special Market China I” der RWB Private Capital Emissionshaus AG (Oberhaching, München) um zwei Vermögensanlagen mit erheblichen Risiken und vergleichsweise hohen Kosten. Begründet wird dies vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass es sich bei diesen beiden Regionen zwar um wachstumsstarke Märkte handele, deren spezifische Risiken jedoch im Prospekt nicht ausreichend berücksichtigt würden. Auch sollen die Informationen über das Management der Zielfonds zu dürftig sein. Wegen der Dachfondskonstruktion würden die laufenden Kosten sowohl auf der Ebene der Zielfonds als auch auf der Ebene der deutschen Fondsgesellschaft anfallen.
Die Anlagestrategie der “RWB Special Market GmbH & Co. India I KG” und der “RWB Special Market GmbH & Co. China I KG”
Die beiden Fonds investieren die eingesammelten Anlegergelder in diverse Zielfonds, die die Investitionsmittel sodann bei verschiedenen Private-Equity-Fonds in Indien und China anlegen. Mögliche Veräußerungsgewinne der Zielfonds werden jedoch nicht sogleich an die Anleger ausgekehrt, sondern bis zum Beginn der Liquidation thesauriert, um ggf. noch weitere Zielfondsbeteiligungen zu erwerben. Aus diesem Grunde besteht nach Auffassung des “fondstelegramm” ein erhebliches Blind-Pool-Risiko und die Gefahr einer erheblichen Laufzeitverlängerung, falls etwa im Jahre 2011 noch weitere Zielfondsinvestitionen erfolgen.
Das Management der Fonds wird im wesentlichen von der RWB RenditeWertBeteiligungen AG übernommen.
Die Mindestbeteiligungsumme am “RWB Special Market India I” und am “RWB Special Market China I” beläuft sich auf € 10.000,- zzgl. Agio und das Mindestvolumen auf jeweils € 15 Mio. pro Fonds. Die Liquidation soll nach dem 31.12.2012 beginnen und eine unbestimmte Zeit lang dauern.
Rechtsrat für Anleger des “RWB Special Market India I” und des “RWB Special Market China I”
Falls sich Anleger bei Zeichnung der beiden Fonds den damit verbundenen Risiken bis hin zu einem Totalverlust ihrer Einlage nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob und inwieweit sie die Möglichkeit haben, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen oder im Wege eines Schadensersatzanspruchs vor Ende der Fondslaufzeit und der Liquidation die sofortige Rückzahlung ihrer gesamten Einlage zu verlangen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.